Sitzung: 07.11.2002 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B02/0562
Herr
Deutenbach erläutert die Vorlage und beantwortet die Fragen der
Ausschussmitglieder.
Frau
Pfeiler nimmt ab 21:04 Uhr wieder an der Sitzung teil.
a)
Entscheidung
über die Stellungnahmen und Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung in
der Zeit vom 20.09.2002 bis 21.10.2002.
Die vor, während oder nach den öffentlichen Auslegungen und der eingeschränkten
Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen folgender Träger öffentlicher Belange
und Anregungen privater Personen werden:
teilweise berücksichtigt:
Punkt 1:
Kreis Segeberg – Der Landrat vom 18.10.2002
Punkt 2:
Einwender Nr. 2 vom 20.10.2002
Punkt 3:
Einwender Nr. 3 vom 07.10.2002
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf
die Ausführungen zum Sachverhalt der Vorlage B 02/0562 Bezug genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und die
Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der
Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Auf
Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung der Stadt Norderstedt, den
Bebauungsplan Nr. 202 – Norderstedt – 1. Änderung, Gebiet: Hofstelle
Steindamm/Ecke Schulweg, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – und dem
Teil B – Text – in der Fassung vom November 2002 als Satzung. Die Begründung –
Stand: 07.11.2002 – wird in der Fassung der Anlage 2 dieser Vorlage mit
der folgenden Ergänzung:
Frau
Hahn stellt für die SPD-Fraktion den folgenden Antrag:
Im
Teil B - Text - soll die Versorgung des Bebauungsplangebietes mit Fernwärme
festgesetzt werden. Die Begründung ist entsprechend zu ergänzen.
Abstimmung
hierzu: 6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, mehrheitlich beschlossen.
gebilligt.
c)
Der
Bebauungsplan Nr. 202 – Norderstedt – wird für den durch die 1. Änderung
erfassten Bereich aufgehoben.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Fassung des Satzungsbeschlusses sowie
den Aufhebungsbeschluss ortsüblich gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen
und anschließend den Bebauungsplan mit der Begründung zu jedermanns Einsicht
bereit zu halten und über den Inhalt auf Verlangen Auskunft zu geben. In der
Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden
kann.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der
Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Die
Vorlage mit den durch den Antrag der SPD-Fraktion zu ergänzenden
Anlagen 2 und 3 wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig
beschlossen.