Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Deutenbach erläutert die Vorlage und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Frau Pfeiler nimmt ab 21:04 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

a)       Entscheidung über die Stellungnahmen und Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 20.09.2002 bis 21.10.2002.

Die vor, während oder nach den öffentlichen Auslegungen und der eingeschränkten Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen folgender Träger öffentlicher Belange und Anregungen privater Personen werden:

teilweise berücksichtigt:

Punkt 1:
Kreis Segeberg – Der Landrat                                         vom 18.10.2002

Punkt 2:
Einwender Nr. 2                                                                             vom 20.10.2002

Punkt 3:
Einwender Nr. 3                                                                             vom 07.10.2002


Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführungen zum Sachverhalt der Vorlage B 02/0562 Bezug genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und die Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

b)       Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung der Stadt Norderstedt, den Bebauungsplan Nr. 202 – Norderstedt – 1. Änderung, Gebiet: Hofstelle Steindamm/Ecke Schulweg, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – und dem Teil B – Text – in der Fassung vom November 2002 als Satzung. Die Begründung – Stand: 07.11.2002 – wird in der Fassung der Anlage 2 dieser Vorlage mit der folgenden Ergänzung:

 

Frau Hahn stellt für die SPD-Fraktion den folgenden Antrag:

 

Im Teil B - Text - soll die Versorgung des Bebauungsplangebietes mit Fernwärme festgesetzt werden. Die Begründung ist entsprechend zu ergänzen.

 

Abstimmung hierzu: 6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, mehrheitlich beschlossen.

 

gebilligt.

c)       Der Bebauungsplan Nr. 202 – Norderstedt – wird für den durch die 1. Änderung erfassten Bereich aufgehoben.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Fassung des Satzungsbeschlusses sowie den Aufhebungsbeschluss ortsüblich gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen und anschließend den Bebauungsplan mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten und über den Inhalt auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Die Vorlage mit den durch den Antrag der SPD-Fraktion zu ergänzenden Anlagen 2 und 3 wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.