Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Zu diesem Punkt werden Frau Gravenkamp Behindertenbeauftragte der Stadt Norderstedt sowie Frau Schubert Leiterin der Integrativen Kindertagesstätte Storchengang und Herr Mundt begrüßt.

 

20.00 Uhr Frau Reinders nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

Frau Gravenkamp weist auf die gesetzliche Lücke bei der integrativen Betreuung im Hortbereich hin.

 

Frau Schubert und Herr Mundt berichten über die Entwicklung der Integration in den städtischen Kindertageseinrichtungen.

 

Danach beantworten sie gemeinsam die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Vor Beschlußfassung weist Herr Struckmann darauf hin, dass der Punkt 5 des Beschlußvorschlages eine Erhöhung des Zuschussbedarfes von 30.000 € erforderlich macht.

 

Frau Reinders stellt für die Fraktion Grüne Alternative folgenden Ergänzungsantrag:

 

Als neue Nummer 6 zum Beschlußvorschlag ist folgendes aufzunehmen.

6. Die Regelung in Nummer 5 gilt analog für die nichtstädtischen Horte. Die Mittel für den Einsatz von HeilpädagogInnen in den städtischen Horten sind aus dem bestehenden Budget zu nehmen.

 

Herr Nicolai schlägt vor erst über den Beschlußvorschlag der Verwaltung abzustimmen.

 

1.        Der Bericht (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.

 

2.        Das Konzept der wohnortnahen Integration in Kindertageseinrichtungen hat sich bewährt und wird fortgeführt.

 

3.        Für zwei weitere Heilpädagoginnen wird das Angebot einer berufsbegleitenden Ausbildung zu den bisherigen Bedingungen aufrecht erhalten.

 

4.        Für die Durchführung von Einzelintegrationsmaßnahmen in städtischen Kindertageseinrichtungen wird eine Stelle für eine HeilpädagogIn bereit gestellt, die als “SpringerIn” fallbezogen in verschiedenen Kindertageseinrichtungen tätig ist. Sie ersetzt kostenneutral die bisher tätigen externen HeilpädagogInnen.

 

5.        Für die Arbeit in den städtischen Horten, die ein oder mehrere Kinder mit anerkannten Beeinträchtigungen betreuen, ist eine heilpädagogische Betreuung entweder durch den Einsatz eigener HeilpädagogInnen oder durch externe HeilpädagogInnen analog zum Elementarbereich sicherzustellen.

 

Abstimmungsergebnis zu Punkt 1-5: einstimmig

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag von Frau Reinders: 1 Ja-Stimme, 9 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung