Sitzung: 26.11.2002 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:33 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:2
Vorlage: B02/0550
Beschluss:
a)
Entscheidung
über die Stellungnahmen und Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung in
der Zeit vom 05.09.2002 bis 07.10.2002.
Die vor, während oder nach den öffentlichen Auslegungen eingegangenen
Stellungnahmen folgender Träger öffentlicher Belange und Anregungen privater
Personen werden:
berücksichtigt:
Punkt 1:
Kreis Segeberg – Der Landrat - vom 07.10.2002
teilweise berücksichtigt:
Punkt 2:
Einwender Nr. 2 vom 01.10.2002
nicht berücksichtigt:
Punkt 3:
Einwender Nr. 3 vom 07.10.2002
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf
die Ausführungen zum Sachverhalt der Vorlage B 02/0550 Bezug genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und die
Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der
Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Auf
Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung der Stadt Norderstedt, den
Bebauungsplan Nr. 164 – Norderstedt – 3. Änderung und Ergänzung, Gebiet:
“Gewerbegebiet Glashütte” zwischen Robert-Koch-Straße und Hopfenweg, bestehend
aus dem Teil A – Planzeichnung – und dem Teil B – Text – in der Fassung vom
November 2002 als Satzung. Die Begründung – Stand: 07.11.2002 – wird in der
Fassung der Anlage 2 dieser Vorlage gebilligt.
c)
Der
Bebauungsplan Nr. 2.1 Glashütte wird für den durch die 3. Änderung und
Ergänzung erfassten Bereich aufgehoben.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Fassung des Satzungsbeschlusses sowie
den Aufhebungsbeschluss ortsüblich gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen
und anschließend den Bebauungsplan mit der Begründung zu jedermanns Einsicht
bereit zu halten und über den Inhalt auf Verlangen Auskunft zu geben. In der
Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden
kann.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die
Vorlage wurde mit 33 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen.
Protokollauszug 6013