Sitzung: 17.12.2002 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:27 NEIN-Stimmen:7 Enthaltungen:0
Herr
Bürgermeister Grote bittet, folgendes zu berücksichtigen:
Für
die Investitionsmaßnahmen im Haushalt 2003 wurden die Unterlagen gem. § 9
GemHVO von den Fachbereichen abgefordert. Diese Unterlagen liegen mit Ausnahme
von zwei Maßnahmen vor.
0600.95090
Rathaus, Kälteanlage 300.000,- EUR
Nach
Mitteilung des Amtes 68 erfolgt die Planung über ein externes Planungsbüro. Für
die Planungskosten werden Mittel in Höhe von 75.000,- EUR benötigt.
Insoweit
ist bei dieser Haushaltsstelle ein Betrag
von 225.000,- EUR zu sperren.
2301.952000
Coppernicus Gymnasium, Regeltechnik Lüftung und Heizung 80.000,- EUR
Nach
Mitteilung des Amtes 68 erfolgt die Planung ebenfalls über ein externes
Planungsbüro. Für die Planungskosten werden Mittel in Höhe von 10.000 EUR
benötigt.
Somit
ist ein Betrag in Höhe von 70.000,- EUR zu sperren.
Beschluss:
1.
Haushaltssatzung
Es
wird folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Haushaltssatzung
der Stadt Norderstedt für
das Haushaltsjahr 2003
Aufgrund
der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird
nach Beschluß der Stadtvertretung vom
und mit Genehmigung der
Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 wird
1.
im Verwaltungshaushalt |
|
|
|
in der Einnahme auf |
143.831.400,00 EUR |
in der Ausgabe auf |
143.831.400,00 EUR |
Und |
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2.
im Vermögenshaushalt |
|
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in der Einnahme auf |
26.518.500,00 EUR |
in der Ausgabe auf |
26.518.500,00 EUR |
|
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festgesetzt |
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§ 2
Es
werden festgesetzt:
1.
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
auf 5.635.400,00 EUR |
davon innere Darlehen 1.000.000,00 EUR |
|
2.
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen |
auf
2.857.000,00 EUR |
3. der Höchsbetrag der Kassenkredite |
auf 15.000.000,00 EUR |
3.
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen |
auf 919,97 Stellen |
§ 3
Die
Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe
(Grundsteuer A) 250
v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260
v. H.
2.
Gewerbesteuer 400 v. H.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und
außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung
oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84
Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 25.000 EUR. Die Genehmigung der
Stadtvertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist
verpflichtet, seine Entscheidungen dem jeweils zuständigen Fachausschuß und dem
Ausschuß für Finanzen, Werke und Wirtschaft vierteljährlich zu berichten.
§ 5
(1)
Die
Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit von Personal- und
Sachmitteln ist nur zulässig unter Beachtung
folgender Grundsätze:
-
Die
Inanspruchnahme darf nicht zur Erreichung von Zielen genutzt werden, die von
den zuständigen Fachausschüssen, dem Ausschuß für Finanzen, Werke und
Wirtschaft, dem Hauptausschuß oder Stadtvertretung inhaltlich oder angesichts
der Mittelanforderung abgelehnt worden sind.
-
Die
Inanspruchnahme darf bei den belasteten Ausgabekategorien nicht zu späteren
Mehrbedarfen führen
-
Die
Inanspruchnahme zugunsten der Personalausgaben darf nicht für die Begründung
eines unbefristeten oder über das Haushaltsjahr hinaus wirkenden
Beschäftigungsverhältnisses von zusätzlichem Personal genutzt werden
-
Die
Inanspruchnahme zugunsten der Sachausgaben darf ausschließlich für
Ausgabezwecke eingesetzt werden, die dem Verwaltungshaushalt zuzuordnen sind.
Für außer- und überplanmäßige Ausgaben im Vermögenshaushalt dürfen
Personalmittel nur zur Deckung der zu erhöhenden Zuführung an den
Vermögenshaushalt herangezogen werden, soweit der Betrag von 1.500 EUR im
Einzelfall nicht überschritten wird. Gleichartige Projekte mit höherem
Wertansatz sind im Vorwege dem zuständigen Fachausschuß und dem Ausschuß für
Finanzen, Werke und Wirtschaft zur Beschlußfassung vorzulegen.
-
Die
Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit von Personal- und
Sachausgaben ist den Fachausschüssen im Rahmen der regelmäßigen Berichte
schriftlich und im Rahmen der Sitzungsfolge mündlich mitzuteilen
(2)
Die
Deckungsreserve Personalausgaben (Titel 9100.47000) ist von der gegenseitigen
Deckungsfähigkeit der Personal- und Sachausgaben ausgenommen.
(3)
Der
Hauptausschuß ist über die Inanspruchnahme der Deckungsreserve Personalausgaben
unter der Darlegung der Gründe unverzüglich zu unterrichten.
Die
kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am erteilt.
Norderstedt,
den
2.
Investitionsprogramm
Das
dem Haushaltsplan beigefügte Investitionsprogramm für die Jahre 2004 - 2006
wird gem. § 83 Abs. 3 GO beschlossen.
Abstimmung:
Die
Vorlage wurde mit 27 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen.
Protokollauszug I
201