Sitzung: 18.12.2002 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Mit
Wirkung vom 01.01.2003 sind für o.g. Objekt Schäden, welche einen terroristischen
Hintergrund haben, nicht mehr versichert.
Als
Terrorakte gelten jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung
politischer, religiöser, ethnischer oder ideologischer Ziele, die geeignet
sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu
verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtung Einfluss
zu nehmen.
Um
diesen Mangel auszugleichen, haben die Versicherungsgesellschaften ein
Spezialversicherungsunternehmen gegründet. Die Extremus Versicherungs AG
übernimmt künftig derartige Schadenfälle. Die Provinzial Versicherung hat daher
im Namen des Spezialversicherers ein entsprechendes Angebot unterbreitet.
Der
Versicherer leistet dann Entschädigung, wenn versicherte Sachen zerstört oder
beschädigt werden oder abhanden kommen durch
-
Brand,
Explosion
-
Anprall
oder Absturz von Luftfahrzeugen oder Flugkörpern, sowie Fahrzeugen aller Art,
ihrer Teile oder Ladung
-
sonstige
böswillige Beschädigungen
soweit
die genannten Gefahren durch einen in der BRD begangenen Terrorakt verursacht
wurden.
Die
Kosten würden im Jahr 2003 12.073,28 € betragen.
Wir
werden den Einschluss nicht vornehmen, da nur ein relativ geringes Risiko für
die Verwirklichung eines derartigen Schadenfalls besteht (ein Restrisiko bleibt
natürlich!). Weiterhin sind die Mittel im Haushalt 2003 dafür nicht
veranschlagt und müssten außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.
Der
Ausschuss bittet die Verwaltung entsprechend der Berichtvorlage zu verfahren.
19.58
Uhr - Frau Reinders nimmt wieder an der Sitzung teil