Sitzung: 13.01.2003 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M03/0011
Das
Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 25.06.2002 (GVOBl. S.
126) erfordert auch eine Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Norderstedt in
verschiedenen Bereichen.
Die
Entwürfe der Musterhauptsatzung und der neuen Entschädigungsverordnung befinden
sich nach Auskunft der Städtverbandes derzeit im Stellungnahmeverfahren. Mit
einer Veröffentlichung durch den Innenminister ist Anfang bis Mitte Februar
2003 zu rechnen.
Nach
Vorliegen dieser Unterlagen wird von Seiten des Hauptamtes mit der Erarbeitung
einer neuen Hauptsatzung und einer Entschädigungssatzung begonnen. Eine
Beschlussfassung ist vor der Sommerpause, voraussichtlich am 20.05.2003,
vorgesehen.
Protokollauszug 102