Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Der Ausschuss stellt fest, dass es sich bei der Beschlussfassung der Richtlinie für die Kinder- und Jugendbeiräte um einen Beirat nach § 47f der Gemeindeordnung handelt.

Der Ausschuss bittet die Verwaltung, die Richtlinie für die Kinder- und Jugendbeiräte unter Berücksichtigung der evtl. Änderungen der ab 01.04.2003 neugefassten Gemeindeordnung und der in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen in Einklang zu bringen und so der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Herr Struckmann weist darauf hin, dass die geplante Auftaktveranstaltung nicht zentral sonder regional durchgeführt wird.

 

Danach werden die §§ der Richtlinie beraten.

 

Als Handlungsrahmen für die Verwaltung und als Grundlage für die Einrichtung und die projektorientierte Arbeit der Kinder- und Jugendbeiräte werden die Richtlinien (gem. Anlage 1) für die Kinder- und Jugendbeiräte beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig