Sitzung: 15.01.2003 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M03/0013
Ergänzend
zur Berichtsvorlage M 02/0608 wird bezüglich satzungsrechtlicher Umsetzung der
Gewerbeabfallverordnung in Schleswig-Holstein ein Auszug aus der aktuellen
Satzung des Wege-Zweck-Verbandes (am 01.01.2003 in Kraft getreten ) vorgelegt
(siehe Anlage 4).
Hiernach
werden gewerblich genutzte Grundstücke mit einem Mindestbehältervolumen von 3
Litern (Woche und MA) für Abfälle zur Beseitigung ausgestattet. Ausnahmen
hiervon sind möglich.
Vollzugshinweise
zur Gewerbeabfallverordnung liegen hier als Entwurf zur Stellungnahme seit dem
13.01.03 vor (siehe Anlage 5).
Das
Betriebsamt wird vor Fertigung eines Entwurfes zur entsprechenden Anpassung der
Abfallwirtschaftssatzung zunächst die Informationsveranstaltung des Landesamtes
für Natur und Umwelt in Flintbek am 30.01.2003 besuchen und Vorgaben zur
rechtlichen Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung berücksichtigen.
Hinweis
der Protokollführung:
Der
Entwurf für eine kommunale Satzung wurde dem Ausschuss für Umweltschutz bereits
in der Sitzung vom 21.08.2002 zur Verfügung gestellt (siehe Anlage 5 der
Niederschrift der genannten Sitzung)