Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Ergänzend zur Berichtsvorlage M 02/0608 wird bezüglich satzungsrechtlicher Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung in Schleswig-Holstein ein Auszug aus der aktuellen Satzung des Wege-Zweck-Verbandes (am 01.01.2003 in Kraft getreten ) vorgelegt (siehe Anlage 4).

Hiernach werden gewerblich genutzte Grundstücke mit einem Mindestbehältervolumen von 3 Litern (Woche und MA) für Abfälle zur Beseitigung ausgestattet. Ausnahmen hiervon sind möglich.

 

Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung liegen hier als Entwurf zur Stellungnahme seit dem 13.01.03 vor (siehe Anlage 5).

 

Das Betriebsamt wird vor Fertigung eines Entwurfes zur entsprechenden Anpassung der Abfallwirtschaftssatzung zunächst die Informationsveranstaltung des Landesamtes für Natur und Umwelt in Flintbek am 30.01.2003 besuchen und Vorgaben zur rechtlichen Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung berücksichtigen.

 

 

 

Hinweis der Protokollführung:

 

Der Entwurf für eine kommunale Satzung wurde dem Ausschuss für Umweltschutz bereits in der Sitzung vom 21.08.2002 zur Verfügung gestellt (siehe Anlage 5 der Niederschrift der genannten Sitzung)