Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:35 NEIN-Stimmen:2 Enthaltungen:1

Beschluss:

a)

Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung für die Friedhöfe der Stadt Norderstedt wird in der Form der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 03/0023 beschlossen.

 

 

b)

Die Gebühren für Urnengrabstätten in Rasenanlage, 2-stellig werden wie folgt festgesetzt:

 

 

 

I.)

§ 1 Grabnutzungsgebühren

 

 

 

 

Grabnutzung:

Friedhofsunterh.:

Gesamtgebühr:

 

 

2.5

Urnengrabstätten  in Rasenanlage,
 2-stellig

 

50,00 

750,00 €

800,00 €

 

II.)

§ 2 Bestattungsgebühren

 

 

 

 

9.

Urnengrabstätten in Rasenanl.,

je Grabstelle

 

 

 

53,00 €

 

III.)

§ 5 Gärtnerische Herrichtung

 

 

 

 

2.12

Urnengrabstätte in Rasenanlage,                                                           

 je Grabstelle

 

 

 

96,00 €

c)

Die 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe  der Stadt Norderstedt wird in der Form der Anlage 3 zur Vorlage Nr. B 03/0023 beschlossen.”

 

 

 

Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 35 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

 

Protokollauszug                102

                                               702