Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:38 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Beschluss:

Gemäß § 2 ff. BauGB wird für einen Teil der im städtischen Eigentum befindlichen Fläche Buschweg Nr. 40, Gebiet: südlich Buschweg, östlich Am Knick, die Aufstellung der 1. Ände-rung des Bebauungsplanes 154 – Norderstedt – beschlossen.

 

Planungsziel ist:

 

-          Sicherung einer Fläche zur Errichtung eines Kindertagesheimes (KiTa) im Ortsteil Garstedt als Ersatzmaßnahme für das ehemals geplante KiTa am Möhlenbarg

-          Sicherung erhaltenswerten Baumbestandes

 

 

Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 38 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

 

Protokollauszug                6013