Sitzung: 11.02.2003 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:38 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B02/0638
Beschluss:
Gemäß
§ 2 ff. BauGB wird für einen Teil der im städtischen Eigentum befindlichen
Fläche Buschweg Nr. 40, Gebiet: südlich Buschweg, östlich Am Knick, die
Aufstellung der 1. Ände-rung des Bebauungsplanes 154 – Norderstedt –
beschlossen.
Planungsziel
ist:
-
Sicherung
einer Fläche zur Errichtung eines Kindertagesheimes (KiTa) im Ortsteil Garstedt
als Ersatzmaßnahme für das ehemals geplante KiTa am Möhlenbarg
-
Sicherung
erhaltenswerten Baumbestandes
Abstimmung:
Die
Vorlage wurde mit 38 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.
Protokollauszug 6013