Sitzung: 06.02.2003 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M03/0034
Herr
Zweiter Stadtrat Bosse gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht
In
der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 16.01.2003 fragte
Herr Lange nach dem Ergebnis der vor 1 1/2 Jahren vom Hauptausschuss
beschlossenen Prüfung bezüglich einer Kreisellösung am Knotenpunkt Ulzburger
Straße (B 433)/ K 113 durch den Kreis Segeberg. Der Ausschuss erwartete
schnellstmöglich einen Bericht der Verwaltung.
Nach
Überprüfung der Sachlage kann Folgendes mitgeteilt werden:
Am
01.10.2001 fragte Herr Lange im Hauptausschuss nach, ob für die Kreuzung
Ulzburger Straße/Schleswig-Holstein-Straße, als einer der Unfallpunkte, eine
bessere Lösung für die Verkehrsführung möglich wäre.
Diese
Anfrage wurde im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt 2 - Diskussion zur
Auswertung der Unfalltypensteckkarten 1999 und 2000 gestellt.
Aus
dieser Anfrage ergab sich seinerzeit für den Bund, das Land und den Kreis als
Träger der Straßenbaulast keine
Veranlassung zur Umplanung eines Kreisverkehrsplatzes an dieser Stelle. Der
Unfallschwerpunkt Ulzburger Straße/Schleswig-Holstein-Straße wird ja durch die
Realisierung der planfestgestellten Verbindungsstraße K 113 und der zukünftig
lichtsignalisierten Kreuzung auf jeden Fall entschärft. Insofern ist eine
"bessere" Lösung für die Verkehrsführung an dieser Stelle bereits
gefunden worden. Ein Auftrag an den Kreis Segeberg, den Knotenpunkt K 113/ B
433 auf eine große Kreisellösung hin zu überprüfen, ergab sich hieraus nicht.
Zudem
fragte in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am
21.06.2001 Herr Rudolf nach, welche Ausbauplanung die Verwaltung für den
Knotenpunkt K 113/ B 433 hat.
Mit
Berichtsvorlage (M 01/0328) am 05.07.2001 wurde die Frage dahingehend
beantwortet, dass der Kreis Segeberg auf Basis der planfestgestellten Pläne das
Ingenieurbüro Gosch-Schreyer & Partner mit der Erstellung der
Ausführungsplanung beauftragt hat und diese der Stadtverwaltung bereits
vorliegt. Diese Planung konnte im Fachbereich Verkehr jederzeit eingesehen
werden.
Nachdem
keine weiteren politischen Beschlüsse hinsichtlich einer Änderung dieser
planfestgestellten Pläne gefasst wurden, ergab sich für die hauptamtliche
Verwaltung keine Veranlassung, den Kreis Segeberg mit der Durchführung einer
Planänderung zu beauftragen, zumal Haushaltsmittel für eine Änderung der
Planfeststellung und für die Beauftragung entsprechender Ingenieurbüros nicht
vorhanden sind.
Die
Anfragen im Hauptausschuss und die oben genannte Berichtsvorlage sind in Anlage
1 und 2 dieser Berichtsvorlage beigefügt.
Abschließend
ist noch mitzuteilen, dass beim Kreis Segeberg fernmündlich nachgefragt wurde,
inwieweit die Gestaltung des Knotenpunktes der Kreuzung K 113/ B 433/ L 284 als
Kreisverkehrsplatz noch möglich ist.
Ein
Antwortschreiben des Kreises ist in Anlage 3 dieser Berichtsvorlage beigefügt.
Der
Kreis Segeberg teilt entsprechend mit, dass eine Umplanung schwierig ist, weil
die Ausführungsplanung bereits beauftragt und die Umsetzungsphase entsprechend
läuft. Außerdem ist fraglich, ob eine große Kreisverkehrslösung ein geeignetes
Mittel zur Verkehrsabwicklung dieses Knotenpunktes darstellt.