Sitzung: 19.02.2003 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M03/0065
In
Umsetzung des Beschlusses der Stadtvertretung vom 18.06.2002 zu Punkt 22 hat
das Betriebsamt dem Dualen System Deutschland (DSD) mit Schreiben vom
25.07.2002 die Anforderungen an das künftige Erfassungssystem nach § 6 der
Verpackungsverordnung (VerpackV) mit den konkreten Vorgaben zur Entsorgung von
Altpapier, Altglas und Leichtverpackungen (LVP), zu den Containerstandorten
einschließlich Reinigung sowie den künftigen Entgelten mitgeteilt.
DSD hat mit Schreiben vom 12.9.2002 die
Berücksichtigung der Forderungen bestätigt, soweit diesen aus
vergaberechtlichen Gründen zugestimmt werden konnte, (eine Ausschreibung wird
vor März 2003 nicht erfolgen).
So
wurden z.B. in der Systembeschreibung LVP die Erfassungssysteme gelber Sack und
gelbe Wertstoffbehälter als alternative Wahlmöglichkeiten für den Bürger
aufgenommen. Den Wunsch, den Abfuhrrhythmus für gelbe Säcke auf 14-täglich zu
verkürzen, hat DSD ebenfalls in der Systembeschreibung umgesetzt.
Im
übrigen heißt es in dem Schreiben: ”Die sonstigen von Ihnen angesprochenen
Themenkomplexe betreffen inhaltlich die für die Zukunft noch zu treffende
Abstimmungsvereinbarung nach Maßgabe der zwischen den kommunalen
Spitzenverbänden und unserer Gesellschaft ausgehandelten Fassung vom
21.08.2001”.
Mit
Schreiben vom 27.01.2003 hat DSD der Stadt Norderstedt zwei Exemplare des
Entwurfs einer Abstimmungsvereinbarung mit Systembeschreibungen der Fraktionen
Leichtverpackungen und Glas für die Stadt Norderstedt übersandt.
Grundlage
ist dabei das Muster der zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und DSD
abgestimmten Abstimmungsvereinbarung in der Fassung vom 28.10.2002.
Insgesamt
bietet DSD der Stadt Norderstedt gem. § 6 Abs. 3 Satz 10 der VerpackV folgende
Kostenbeteiligung zuzüglich gesetzlicher MwSt an:
Abfallberatung
ab 01.01.2004 0,26 EUR/Einwohner/Jahr
Stellplatzgestellung
und Reinigung ab 01.01.2004 1,02 EUR/Einwohner/Jahr
Etwaige
Kosten für die Einbeziehung des Recyclinghofes der Stadt Norderstedt sind
danach mit dem Pauschalentgelt abgegolten.
DSD
geht z.Z. von 49 Depotcontainerstandplätzen für Glas in Norderstedt aus.
Tatsächlich gibt es insgesamt 78 Containerstandorte im Norderstedter
Stadtgebiet. Davon befinden sich auf 49 Standorten Altglascontainer, auf 66
Standorten Papiercontainer und auf 53 Standorten Altkleiderbehälter.
Die
Ausschreibung für Pappe/Papier/Kartons (ohne Verpackungseigenschaft) muss durch
den öffentlich-rechtlichen Entsorger erfolgen. DSD trägt den 25 % Anteil für
Verkaufsverpackungen.
Die
Stadt Norderstedt hatte am 31.01.2003 lt. Bevölkerungsfortschreibung des
Einwohnermeldeamtes 73.392 Einwohner (lt. Statistischem Landesamt 72.026
Einwohner –Stand 31.03.2002) Daraus resultiert eine Stellplatzdichte von1.497
Einwohner/Glascontainer-Stellplatz.
Dem
Beschluss der Stadtvertretung vom 18.06.2002, wonach der Systembetreiber sich
verpflichten soll, eine Kostenbeteiligung für Abfallberatung,
Öffentlichkeitsarbeit und Gestellung der Containerstandorte i.H. von 2 Euro pro
Einwohner und Jahr zu übernehmen, wird damit nicht entsprochen.
Der
Stadt entstehen aber mit Einnahmen in Höhe von mindestens 92.193 Euro um mehr
als 55.000 Euro höhere Erlöse als heute. Die Unterhaltung und Reinigung der
Plätze selbst (anstelle des Systembetreibers im Auftrag eines beauftragten
Dritten) durchzuführen, ist damit nicht nur qualitativ sondern auch finanziell
ein Vorteil.
Dem
WZV sind folgende Entgelte angeboten worden:
Abfallberatung
ab 01.01.2004 0,26 EUR/Einwohner/Jahr
Stellplatzgestellung
und Reinigung ab 01.01.2004 1,46 EUR/Einwohner/Jahr
Diese
Entgelte werden gezahlt bei einer Stellplatzdichte von 800
Einwohnern/Stellplatz.
(Bei
einer Dichte von 1: 800 bis 1: 1.200 wären dies für Stellplatzgestellung und
Reinigung
1,24
EUR/Einwohner/Jahr). Der Kreis Segeberg hat ohne Norderstedt 180.856 Einwohner.
Es sind 230 Glascontainer-Plätze im WZV- Gebiet vorhanden.
Die
Stadt Norderstedt hat hinsichtlich der Abstimmungserklärung Kontakt mit dem
Kreis Segeberg und dem WZV aufgenommen. Aus Sicht des Betriebsamtes bedarf es
einer Konkretisierung der Regelungsinhalte auf Kreisebene. Vertreter der des
Kreises Segeberg , des WZV und der Stadt Norderstedt werden sich daher in den
nächsten Tagen treffen, um die jeweiligen Belange einschließlich der
Ausschreibung von Papier, Pappe und Kartons abzustimmen.
Anschließend
wird den städtischen Gremien nach Beteiligung der Rechtsabteilung eine
Beschlussvorlage voraussichtlich im Mai 2003 in dieser Angelegenheit vorgelegt.
Herr
Kurzewitz beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.