Sitzung: 19.02.2003 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B02/0599.1
In
der Sitzung der Stadtvertretung vom 28.8.1996 wurde die jetzige Fassung der
Richtlinie für die Gewährung von Beihilfen an eingetragene, gemeinnützige,
anerkannte und in Norderstedt tätige Natur- und Umweltschutzvereine und
–verbände beschlossen .
Wie
bereits mit der Vorlage M 02/0599 (siehe auch die Niederschrift der Sitzung des
Ausschusses für Umweltschutz vom 20.11.2002 - TOP 11) berichtet wurde, ist
aufgrund von Erfahrungswerten, der Währungsumstellung und Kostensteigerungen
eine Überarbeitung der Richtlinie notwendig geworden. Der entsprechende Entwurf
der Verwaltung wurde mit der oben genannten Vorlage dem Ausschuss zur Verfügung
gestellt. Weiter wurde berichtet, dass
die Vereine und Verbände im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens
beteiligt werden sollten. Diesen Beteiligung erfolgte im Zeitraum vom
25.11.2002 bis zum 20.12.2002.
Bis zum gesetzten Termin beteiligten sich folgende Vereine mit folgenden
Anregungen (Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Anregungen der Vereine =
kursiv)):
·
BUND
-
nähere
Erläuterung zu den Mietkosten
Wurde berücksichtigt.
-
Erhöhung
bei den Seminarkosten / Reduzierung der Druckkosten
Seminarkosten:
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass selten Seminarkosten über 100 € beantragt
wurden. Außerdem soll durch den Betrag eine Lenkungsfunktion stattfinden, damit
nicht willkürlich Seminare besucht werden. Der Betrag kann auf politischen
Wunsch erhöht werden.
Druckkosten:
Es hat sich gezeigt, dass die Druckkosten stark gestiegen sind und es sich für
die Vereine eher lohnen würde, höhere Auflage zu erreichen und damit spezifisch
niedrigere Kosten erzielen.
-
Kilometerpauschale
0,30 € ?
Nach § 6 des
Bundesreisekostengesetzes liegt die KM-Pauschale für KFZ über 660 cbm Hubraum
bei 0,22 €.
·
ADFC
-
Streichung
der Übernahme von Fahrkosten für PKW
Zu berücksichtigen ist, dass auch Fahrten nach
außerhalb, zu später Stunde (Krötenschutzaktion), mit mehreren Personen oder
für Transporte stattfinden. Es sind leider nicht alle Wege mit dem Fahrrad zu
erledigen. Daher wurde bereits die 50 % Einschränkung im Verhältnis zum ÖPNV
gesetzt. Es wird kein Änderungsbedarf von Seiten der Verwaltung gesehen .
·
Deutsche Waldjugend
Keine Änderungswünsche !
Bitte um Ínkraftsetzung noch vor dem Abgabetermin
der Planungen für 2004 !
Alle
Änderung die aufgrund der Stellungnahmen der Vereine in den Entwurf der
Verwaltung der Richtlinie eingeflossen sind, sind im Entwurf kursiv, fett und
unterstrichen dargestellt worden.
Die
Vorsitzende läßt über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:
"Die
bisher gültige Fassung der Richtlinie für die Gewährung von Beihilfen an
eingetragene, gemeinnützige, anerkannte und in Norderstedt tätige Natur- und
Umweltschutzvereine und –verbände tritt mit Ablauf des __.__.2003 außer
Kraft.
Die
Neufassung der Richtlinie für die Gewährung von Beihilfen an eingetragene,
gemeinnützige, in Norderstedt tätige, anerkannte Natur- und Umweltschutzvereine
(siehe Anlage 1 der Vorlage B02/0599.1) tritt mit Wirkung vom __.__.2003
in Kraft."
Abstimmungsergebnis:
Die
Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
Protokollauszug: |
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