Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Stellschilderwerbung für Wahlveranstaltungen im öffentlichen Bereich

 

                                Antragstellung, beim Team 6032 ( Beiträge )

 

Zeitraum: 6 Wochen vor der Wahl dürfen

die Stellschilder aufgestellt werden

 

Es dürfen 100 Stellschilder pro Partei aufgestellt werden

 

Die beigefügten Aufkleber in der Anzahl der genehmigten Stellschilder sind jeweils an der rechten oberen Ecke des Plakates aufzukleben. Plakate ohne den Aufkleber werden durch die Stadt Norderstedt entfernt

 

Stellschilder sind an Laternen am Boden zu befestigen, dürfen jedoch keine Verkehrsgefährdung auslösen

 

Freihaltung “Sichtdreiecke”: Vor Kreuzungen und Einmündungen müssen mind. 40,00 m vom Schnittpunkt ausgehend freigehalten werden

 

Schilder ( Plakate ) ohne Stellvorrichtung sind an den Laternen in einer Mindesthöhe von 2,50 m aufzuhängen (ausgeschlossen ist die Befestigung an Bäumen, Lichtsignalanlagen, Verkehrszeichen)

 

 Stellschilder oder Plakate sind innerhalb einer Woche nach der Wahl abzubauen

 

Politischer Beschluss dazu : Hauptausschuss 01.11.1999

 

Hauptausschuß 01.11.1999 :

TOP 7.: Drucksachen – Nr. M 99/0302

Bericht der Verwaltung zu den Vorschlägen der Parteien hinsichtlich der Plakatwerbung und über die weitere Vorgehensweise der Verwaltung

 

Der Hauptausschuß wünscht einvernehmlich folgende Änderungen in der Vorgehensweise:

 

  1. Zahlenmäßige Beschränkung der Stellschilder: Erhöhung auf 100 Stellschilder
  2. Zeitmäßige Beschränkung für Parteien : Aufstelldauer für Wahlen 6 Wochen, Aufstelldauer für sonstige Veranstaltungen 14 Tage
  3. Stellschilder, die nach Fristablauf nicht abgehängt werden: Als Frist für Parteien und Veranstaltungen gemeinnütziger Einrichtungen sollen 6 Tage und für sonstige Veranstaltungen 3 Werktage nach Veranstaltungstermin gelten
  4. Freihaltung “ Sichtdreiecke ”: Vor Kreuzungen und Einmündungen müssen mind. 40,00 m vom Schnittpunkt ausgehend freigehalten werden.
  5. Die Möglichkeit zur Aufstellung von 6 Großflächenplakaten im Stadtgebiet pro Partei
  6. Feststellung der Möglichkeiten der Wahlwerbung an Litfasssäulen

 

Diese Vorschläge sollen von der Verwaltung in die Sondernutzungssatzung eingearbeitet werden.

 

Der Bürgermeister wird die Parteien über die Änderungen in der Vorgehensweise zu Plakat­werbung unterrichten.

Herr Berg verlässt um 20:50 Uhr die Sitzung.

 

Protokollauszug : Dez. I, Amt 69

 

 

 

Standorte städtischer Plakatwände

 

 

  1. Henstedter Weg / Am Gehölz – Bushaltestelle

 

  1. Oststraße / Harkesheyde – Kreuzung

 

  1. Harkesheyde / Schleswig-Holstein-Str. – gegenüber Schmökerhof

 

  1. Poppenbüttler Str. / Glasmoorstr.

 

  1. Poppenbüttler Str. / Schulzentrum Süd

 

  1. Segeberger Chaussee / Hummelsbüttler Steindamm – am Ehrenmal

 

  1. Mittelstr. – gegenüber Wiking-Hotel

 

  1. Segeberger Chaussee / Kielort

 

  1. Wilhelm-Busch-Platz / Segeberger Chaussee – gegenüber Hotel

 

  1. Langenhorner Chaussee – Parkplatz Moby Dick

 

  1. Schmuggelstieg / Ohechaussee – bei den Telefonzellen

 

  1. Ohechaussee / Einmündung Hempberg

 

  1. Ochsenzoller Str. / Lütjenmoor – Bliesmersche Wiese

 

  1. Berliner Allee – Fläche vor Karstadt

 

  1. Niendorfer Str. / Alte Dorfstr.- bei der Schule

 

  1. Rathausallee – beim Denkmal “Bürger im Park”(Friedrichg. Weg rechts)

 

  1. Rathausallee / Buckhörner Moor – gegenüber Moorbekpassage

 

  1. Rathausallee / Ecke Ulzburger Str. – gegenüber Minimal

 

  1. Waldstr. / Friedrichsgaber weg – gegenüber SB-Markt

 

  1. Friedrichsgaber Weg / gegenüber Syltkuhlen

 

  1. Marktplatz – am Parkplatz

 

  1. Falkenbergstr. / Langenharmer Weg – bei der Sporthalle

 

  1. Ulzburger Str. / Erlengang – am Parkplatz

 

  1. Bahnhofstr. – Parkplatz beim Gesundheitsamt

 

  1. Ochsenzoller Str. / Berliner Allee

 

  1. Friedrich-Ebert-Str. / Achternfelde

 

  1. Ulzburger Str. 408 gegenüber Minimal

 

 

Herr Kühl kritisiert, dass städtische Gesellschaften Flächen für politische Werbemaßnahmen zur Verfügung stellen, die von der Stadt nicht freigegeben werden könnten. Dieses soll in Zukunft unterbleiben.

 

 

Protokollauszug                6032

                                               EgNo