Sitzung: 17.02.2003 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M03/0042
In
der Sitzung des Hauptausschusses vom 13.01.2003 bat Frau Hahn die Richtlinie
für die Kinder- und Jugendbeiräte entsprechend der Neufassung der
Gemeindeordnung zu überarbeiten, um Änderungen im Nachhinein zu vermeiden.
Die
Richtlinie für die Kinder- und Jugendbeiräte ist von Anfang an auf der
Grundlage der Neufassung der Gemeindeordnung erstellt worden, denn es konnte
davon ausgegangen werden, dass der Aufbau der Kinder- und Jugendbeiräte erst
nach der Einführung der Neufassung der Gemeindeordnung erfolgt.
Der
§ 47f ist eine eigenständige, von den Bestimmungen über die sonstigen Beiräte
abgesetzte kommunalverfassungsrechtliche Regelung über die Beteiligung von
Kindern und Jugendlichen. Dadurch kommt der Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen und den dafür entwickelten Beteiligensformen, die auf dieser Regel
fußen, ein “Mehr” an Bedeutung zu als der Stellung der sonstigen Beiräte nach §
47e.
Die
Umsetzung des § 47f Abs. 1 wird in der Richtlinie in den §§ 2 bis 4 sowohl für
die Kinder- und Jugendbeiräte als auch für die Verwaltung und die Politik
konkretisiert (s. Anlage).
In
Bezug auf den Abs. 2 des § 47f wurde zu dessen Umsetzung eine
Koordinationsstelle für Kinder- und Jugendbeteiligungsprojekte geschaffen, um
die Aufgaben, die sich aus dem § 47f insgesamt ergeben, wahrnehmen und in
geeigneter Weise darlegen zu können.
Protokollauszug 402