Sitzung: 27.03.2003 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B03/0094
Beschluss:
Der
Schulweg im Bereich vom Steindamm bis zur Kehre stellt eine Erschließungsanlage
im Sinne des § 127 (2) Nr. 1 BauGB dar.
Durch
die 1971 – 2002 erfolgten Maßnahmen wurde der Schulweg im genannten Bereich mit
den Ausbaumerkmalen dieser Vorlage im Sinne von § 9 (4) der Satzung der Stadt
Norderstedt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (EBS 2000) insgesamt
erstmalig und endgültig hergestellt.
Der
dafür notwendige Grunderwerb ist abgeschlossen.
Die
Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen