Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Beschluss:

Der Schulweg im Bereich vom Steindamm bis zur Kehre stellt eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 (2) Nr. 1 BauGB dar.

 

Durch die 1971 – 2002 erfolgten Maßnahmen wurde der Schulweg im genannten Bereich mit den Ausbaumerkmalen dieser Vorlage im Sinne von § 9 (4) der Satzung der Stadt Norderstedt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (EBS 2000) insgesamt erstmalig und endgültig hergestellt.

Der dafür notwendige Grunderwerb ist abgeschlossen.

 

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen