Sitzung: 27.03.2003 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M03/0090
Herr
Seevaldt gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht:
Der
Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr hat sich in seinen Sitzungen am
21.03.2002, sowie am 18.04.2002 mit den grundsätzlichen Fragen der
Mobilfunkthematik und den für Norderstedt angefragten Standorten beschäftigt.
Dabei
wurde folgender Beschluss gefasst:
“Die Stadt Norderstedt strebt auf der Grundlage der
Vereinbarung der Mobilfunkbetreiber und den kommunalen Spitzenverbänden vom
05.07.2001 eine einvernehmliche Absprache mit den Mobilfunkbetreibern
hinsichtlich der Antennenstandorte an. Im Abstimmungsverfahren – im Vorwege und
gegebenenfalls in einem erforderlichen baurechtlichen Genehmigungsverfahren –
sind dabei folgende Prüfungs- und Ausschlusskriterien zu Grunde zu legen:
- Keine Standorte von
Mobilfunkanlagen innerhalb eines Vorsorgeradius von 200 m um Schulen
und Kindergärten, ausgenommen vorhandene Anlagen und deren
Auf/Nachrüstung;
- Standorte für
Mobilfunkanlagen sind weiterhin so zu wählen, dass der größtmögliche Abstand
zu den Aufenthaltsorten von Menschen im Rahmen der Möglichkeiten erreicht
wird;
- keine Standorte von
Masten in naturräumlich sensiblen und das Landschaftsbild prägenden
Bereichen;
- keine Masten und
Antennen in Bereichen und auf Gebäuden, die eine erhebliche
Beeinträchtigung des Ortsbildes entsteht.”
Auf
der Basis dieses Beschlusses hat die Verwaltung das weitere Verfahren
durchgeführt und inzwischen weitgehend abgeschlossen.
Wegen
der grundsätzlichen Ausführungen wird auf die Vorlage B 02/0188 zur Sitzung am
18.4.2002 verwiesen.
Soweit
hinsichtlich eines Standortes kein Konsens erzielt werden kann, ist dies von
dem betreffenden Betreiber hinreichend zu begründen. Letztlich ist die Verwaltung bei der baurechtlichen Genehmigung
eines eingereichten Standortbegehrens dann, (soweit überhaupt erforderlich) an
die geltenden Rechtsgrundlagen gebunden. Bezüglich der bereits abgestimmten
Standorte wird auf die Anlagen 1 und 2 verwiesen.