Sitzung: 15.04.2003 Stadtvertretung
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B03/0081
Die
anwesenden Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter werden durch Handschlag von
der Bürgervorsteherin gem. § 33 Abs. 5 Gemeindeordnung auf die gewissenhafte
Erfüllung Ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihre Tätigkeit eingeführt.