Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Die Tagesordnungspunkte 15 bis 17 werden gemeinsam aufgerufen.

 

Herr Seevaldt erläutert die Vorlage.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 246 – Norderstedt – Gebiet: “Langenharmer Weg / Theodor-Storm-Straße” nördlich Langenharmer Weg, östlich Flurstück 50/158, südlich Garagenkomplex zur Siedlung “Am Falkenhorst/Ost”, westlich Gewerbegebiet Stonsdorf, Stand: 24.04.2003, wird gebilligt.

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 246 – Norderstedt – wird in der Fassung der Anlage 3 zur Vorlage Nr. B 03/ 0148, Stand 24.04.2003, gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf und die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 246 – Norderstedt – gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB parallel durchzuführen.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen des Bebauungsplanentwurfs ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 13 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bekannt zu machen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/ Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.