Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Keine Fragen.

 

Die Bürgervorsteherin Frau Paschen verpflichtet die anwesenden bürgerlichen Mitglieder (Herr Krebber, Herr Kasten, Frau Wendland) gem. § 46 Abs. 5 GO auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihr Amt ein.