Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Frau Plaschnick stellt die folgende Anfrage und bittet darum, dass die Beantwortung durch die  Liegenschaftsabteilung mit ins Protokoll aufgenommen wird:

 

Frage:

Stimmen die jetzigen Planungen für den B 126 Heidehofweg noch überein mit den Gründen, die ehemals von der Liegenschaftsabteilung für die Durchführung / Abwicklung / Änderung des Verkaufsvertrages angegeben wurden ? 

 

Antwort:

Mit Kaufvertrag vom 03.06.1998 wurde das Hausgrundstück Heidehofweg 158/160 (ehemaliges städtisches “Gästehaus”) verkauft. Der neue Eigentümer hat das Haus umgebaut und vermietet.

Die Stadt Norderstedt war ebenfalls Eigentümerin des Flurstücks 36/16 der Flur 10 Harksheide ( teilweise Stellplatzanlage ). Sie sollte ursprünglich dem “Gästehaus” der Stadt dienen.

Seinen Stellplatzbedarf konnte der neue Eigentümer nicht auf seinem Grundstück decken und hat mit Schreiben vom 27.05.1999 nun gebeten, ihm auch die gemäß Bebauungsplan vorgesehene Stellplatzfläche zu verkaufen.
Im Nachgang hat er ebenfalls gebeten, den im Bebauungsplan vorgesehenen Fußweg von der West- auf die Ostseite des Stellplatzgrundstücks zu verlegen.

Diesem Wunsch sind die politischen Gremien der Stadt Norderstedt nachgekommen und haben in der 2. (vereinfachten ) Änderung in Jahre 2000 so beschossen.

Die Stellplatzfläche wurde dann als solche verkauft.

 

In 2002 hat der Grundstückseigentümer den Antrag gestellt, die Stellplatzfläche teilweise als Wohnbaufläche nutzen zu können.

 

Die Liegenschaftsabteilung hat mit dem Eigentümer über eine Nachbesserung für diese Teilfläche verhandelt und wird in Kürze einen Nachtragsvertrag schließen.

 

Der Ausschuss Planung, Bau und Verkehr hat dem Antrag bereits stattgegeben.