Sitzung: 14.05.2003 Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Frau
Plaschnick stellt die folgende Anfrage und bittet darum, dass die Beantwortung
durch die Liegenschaftsabteilung mit
ins Protokoll aufgenommen wird:
Frage:
Stimmen
die jetzigen Planungen für den B 126 Heidehofweg noch überein mit den Gründen,
die ehemals von der Liegenschaftsabteilung für die Durchführung / Abwicklung /
Änderung des Verkaufsvertrages angegeben wurden ?
Antwort:
Mit
Kaufvertrag vom 03.06.1998 wurde das Hausgrundstück Heidehofweg 158/160
(ehemaliges städtisches “Gästehaus”) verkauft. Der neue Eigentümer hat das Haus
umgebaut und vermietet.
Die
Stadt Norderstedt war ebenfalls Eigentümerin des Flurstücks 36/16 der Flur 10
Harksheide ( teilweise Stellplatzanlage ). Sie sollte ursprünglich dem
“Gästehaus” der Stadt dienen.
Seinen Stellplatzbedarf konnte der neue Eigentümer nicht auf seinem Grundstück
decken und hat mit Schreiben vom 27.05.1999 nun gebeten, ihm auch die gemäß
Bebauungsplan vorgesehene Stellplatzfläche zu verkaufen.
Im Nachgang hat er ebenfalls gebeten, den im Bebauungsplan vorgesehenen Fußweg
von der West- auf die Ostseite des Stellplatzgrundstücks zu verlegen.
Diesem
Wunsch sind die politischen Gremien der Stadt Norderstedt nachgekommen und
haben in der 2. (vereinfachten ) Änderung in Jahre 2000 so beschossen.
Die
Stellplatzfläche wurde dann als solche verkauft.
In
2002 hat der Grundstückseigentümer den Antrag gestellt, die Stellplatzfläche
teilweise als Wohnbaufläche nutzen zu können.
Die
Liegenschaftsabteilung hat mit dem Eigentümer über eine Nachbesserung für diese
Teilfläche verhandelt und wird in Kürze einen Nachtragsvertrag schließen.
Der
Ausschuss Planung, Bau und Verkehr hat dem Antrag bereits stattgegeben.