Sitzung: 05.06.2003 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr Kröska erläutert die Situation an Hand von Plänen
und Herr Bosse an Hand von Folien, die dem Protokoll als Anlage beigefügt
werden
Sie beantworten die Fragen des Ausschusses
Frau
Hahn beantragt, dass die Erkenntnisse des Lärmminderungsplanes mit
berücksichtigt werden.
Der
Ausschuss bittet die Verwaltung, das die Einmündungsbereiche der Tempo-30-Zonen
und die Querung der Fahrradwege in diesen Bereichen noch einmal untersucht
werden.
Es wird der folgende Bericht gegeben.
1. Anlass
Mit
Erlass vom 07.12.2001 ist die Ulzburger Straße von der Ohechaussee bis zur
Schleswig-Holstein-Straße mit Wirkung zum 01.01.2002 zur Gemeindestraße
abgestuft worden. Dies wurde durch die Verwaltung zum Anlass genommen, sich
intensiv mit der städtebaulichen und vor allem auch mit der verkehrlichen Rolle
der Ulzburger Straße im gesamtstädtischen Gefüge zu beschäftigen.
Die
Ulzburger Straße stellt das Rückgrat der Siedlungsentwicklung Norderstedts dar.
Bereits vor Stadtgründung 1970 kam ihr eine besondere Rolle zu. So verlief
entlang der Ulzburger Straße die Kreisgrenze zwischen den Kreisen Stormarn und
Pinneberg. Zudem verband sie die drei Ursprungsgemeinden Friedrichsgabe,
Harksheide und Garstedt. Diese verbindende Funktion übernimmt die Ulzburger
Straße noch heute. Zu den drei Stadtteilen, die seit Stadtgründung unaufhörlich
an die Straße herangewachsen sind, wurde der neue Stadtteil Norderstedt-Mitte
ebenfalls an die Straße konzipiert, so dass auch das neue Stadtzentrum über die
Straße erschlossen wird.
2. Städtebauliche Ziele
Grundsätzlich
gilt es, die Ulzburger Straße in ihrer Gesamtheit so zu entwickeln, dass sie
ihrer Rolle als bedeutende innerstädtische Hauptverkehrsstraße und als
Bindeglied zwischen den einzelnen Stadtteilen gerecht werden kann. Die soll
durch die Bildung einzelner Abschnitte erreicht werden, die mit
unterschiedlichen Planungszielen entwickelt werden. Dadurch sollen Bereiche
entstehen, die individuell erlebbar und nutzbar sind, aber einem Gesamtkonzept
unterliegen, dass das verbindende Element, den sogenannten “roten Faden”
darstellt.
Vorgehen bei den
gegebenen Rahmenbedingungen
Im
Rahmen der Abstufung der Ulzburger Straße zur Gemeindestraße wurden
Verhandlungen mit dem Straßenbauamt Itzehoe geführt (das Ergebnis wird im
Detail als Bericht Teil 2 in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und
Verkehr vorgestellt). Ergebnis dieser Verhandlungen war, dass der nördliche
Bereich der Ulzburger Straße zwischen Langenharmer Weg und Stadtgrenze durch das Straßenbauamt saniert
wird, während der südliche Abschnitt der Ulzburger Straße aus der Sanierungsmaßnahme
herausgenommen wurde. So ergab sich für den südlichen Abschnitt die
Möglichkeit, eine Verkehrsplanung zu erstellen, die zum primären Ziel hat, eine
Verbesserung für die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer zu erreichen (die
detaillierte Beschreibung der Planung ist unter Punkt 5 Planung dargestellt).
Der
städtebaulich und verkehrsplanerisch bedeutendere Abschnitt ist der Bereich
zwischen Langenharmer Weg und Quickborner Straße. Eine Planung für den
nördlichen Abschnitt war jedoch aufgrund der engen zeitlichen Terminierung, des
teilweise fehlenden Planungsrechtes und der unzureichenden Flächenverfügbarkeit
nicht möglich. Da mit der Sanierung Tatsachen geschaffen werden, die eine
Überplanung der Straßenverkehrsflächen mit einem kurzfristigen bzw. mittleren
Zeithorizont unmöglich machen, soll ein Konzept erarbeitet werden, dass einen
Stufenplan zur Aufwertung dieses Bereiches beinhaltet.
Aus
beitragsrechtlichen Gründen sollte zudem unbedingt vor Beginn der
Ausbaumaßnahmen ein Bauprogramm aufgestellt werden, dass die vorgesehenen
Ausbaumaßnahmen in Abschnitten definiert.
3. Sach- und Rechtslage
Die Ulzburger Straße als “alte vorhandene Straße”
war schon vor Stadtgründung als Bundesfernstraße B 433 eingestuft,
dementsprechend befindet sich die Straßenfläche im Besitz der Bundesrepublik
Deutschland. Lediglich einige Flächen, die zur Anlegung eines Gehweges
benötigt wurden, befinden sich in gemeindlichen Besitz (nunmehr Stadt
Norderstedt).
1971 ist zwischen der Stadt Norderstedt und dem Land
Schleswig – Holstein (Auftragsverwaltung des Bundes) eine U (Unterhaltung)
/ I (Instandsetzung) –
Vereinbarung abgeschlossen worden. Hier wird geregelt, dass die Stadt die
laufende Unterhaltung, Instandsetzung sowie den Winterdienst in den
festgesetzten Ortsdurchfahrten der B 433 und der B 432 übernimmt. Dafür bekommt
die Stadt eine jährliche Pauschale, die sich nach km Straße und Anzahl der
Fahrspuren bemisst. Mit enthalten in dieser Pauschale sind auch die anteiligen
Unterhaltungskosten des Bundes an den Entwässerungsanlagen. Nicht enthalten
in der U / I – Vereinbarung sind größere zusammenhängende Sanierungsarbeiten,
hierfür wäre ggf. eine separate Anmeldung der Maßnahme und Bereitstellung der
Mittel seitens des Bundes notwendig. Mindestens seit 1971 – also seit rd. 30
Jahren – ist keine zusammenhängende Grundsanierung der Ulzburger Straße
durchgeführt worden. Bei Verkehrsbelastungen von rd. 20.000 Kfz / 24 h ist
daher von einem schlechten baulichen Zustand auszugehen, dieses wird im Bereich
der Fahrbahn speziell bei Regenwetter offensichtlich (Spurrinnen).
1986 ist die U (Umbau) / A (Ausbau) –
Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig – Holstein und der Stadt Norderstedt
abgeschlossen worden. Hier wird geregelt, dass die Stadt Umbau – und Ausbaumaßnahmen der
Bundesstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten übernimmt. Die Kosten für den Bau
übernimmt der Bund, die Stadt bekommt 9 % der tatsächlichen Baukosten für
Planungskosten erstattet. Seit Abschluss dieser Vereinbarung sind keine grundsätzlichen
Ausbau - / Umbaumaßnahmen im Zuge der Ulzburger Straße durchgeführt
worden.
Im März 2000 hat der Bund in Vereinbarung mit dem
Land angeordnet, dass die B 433 nach Fertigstellung der Südumgehung
Kaltenkirchen bis zur Landesgrenze Hamburg abgestuft wird. In Kaltenkirchen
wurde die B 433 bereits rechtskräftig zur Landesstraße 320 abgestuft. Die
Südumgehung Kaltenkirchen wurde zur Landesstraße 326 gewidmet. Für die B 433 in
Norderstedt kam man zu der Ansicht, dass die Ulzburger Straße von Einmündung
Schleswig – Holstein – Straße bis Einmündung Ohechaussee die sachlichen
Voraussetzungen für die Einstufung in eine Gemeindestraße aufweist. Der
Bundesminister für Verkehr, Bau – und Wohnungswesen bemüht sich schon seit
1995 autobahnparallele Bundesstraßen abzustufen. Begründet wird dieses bei der
Ulzburger Straße damit, dass der weiträumige Verkehr einerseits von der A 20
(gemeint ist wohl die A 7) im Westen und andererseits von der L 284 (Schleswig
– Holstein – Straße) im Osten aufgenommen wird. Eine weitergehende Begründung
( Verkehrszahlen, Erhebungsdaten etc.) für die Abstufung der Ulzburger Straße
erfolgt seitens des Landesamtes nicht. Noch offen geblieben ist die
beabsichtigte Umstufung des Teilstückes der B 433 im Verlauf der Langenhorner
Chaussee (Landesgrenze bis Segeberger Chaussee). Hier ist die Kategorisierung der Langenhorner Chaussee auf Hamburger Gebiet maßgebend für die
weitere Beurteilung.
Mit Erlass vom 07.12.2001 ist die Ulzburger Straße
von der Ohechaussee bis zur Schleswig – Holstein – Straße mit Wirkung zum
01.01.2002 zur Gemeindestraße abgestuft worden. Von der Schleswig – Holstein –
Straße bis zur Gemeindegrenze Henstedt – Ulzburg ist sie zur Landesstraße 326 abgestuft
worden.
Die Stadt Norderstedt hat daraufhin fristgerecht
gegen die Abstufung zur Gemeindestraße Widerspruch eingelegt (Vorlagen -Nr.: B
02/0052). In der zugehörigen Begründung ist auf die noch vorhandene Bedeutung
für überregionalen Verkehr abgestellt worden, welche vor allem durch den
dringend notwendigen und geplanten Ausbau der BAB 7 offensichtlich wird.
Der Widerspruch hat formal aufschiebende Wirkung,
allerdings würde bei einer Entscheidung zur Rückstufung wiederum der 01.01.2002
Geltung haben. Zwischenzeitlich aufgebrachte Unterhaltungsleistungen durch den
Bund / Land wären zurückzuerstatten.
Gemäß
§ 6 Abs. 1a Fernstraßengesetz (FStrG) hat im Falle einer Umstufung der
bisherige Straßenbaulastträger dafür einzustehen, dass er die Straße ordnungsgemäß
unterhalten hat. D.h. er ist zur Beseitigung eines Unterhaltungsstaus und
eventueller Folgeschäden verpflichtet.
Die
Baulast des Bundes erstreckt sich auf folgende Einrichtungen (s.a. OD–
Richtlinien 1976):
- Fahrbahn
- Radwege (hier der westliche
Radweg)
- Entwässerungseinrichtungen
Oberflächenwasser
Den
Gemeinden ist die Baulast für Gehwege und Parkplätze klar zugewiesen.
4. Planerische
Rahmenbedingungen/ Bestand
Zunächst
wurden als Grundlage für die Planungen die Rahmenbedingungen aus dem Bestand
ermittelt.
- Bestandteil des
Hauptverkehrsstraßennetzes
- Verkehrsbelastungen von
rd. 15.000 Kfz / 24 h bis zu rd. 22.000 Kfz / 24 h
- Gemäß Leitbild und
ersten Vorstellungen im Rahmen der Neuaufstellung des FNP 2020 soll die
Ulzburger Straße städtebaulich aufgewertet werden, dafür ist aber die
Schaffung eines leistungsfähigen tangentialen Straßenringssystems
Voraussetzung
- MIV : Neben Anteilen von
Durchgangsverkehren, die vor allem im nördlichen Bereich eine bedeutsame
Größe ausmachen, sind starke Quell – und Zielverkehre sowie Binnenverkehre
vorhanden. Das heißt, dass selbst, wenn eine verkehrliche Entlastung durch
alternative Angebote (periphere Straßen, Förderung Umweltverbund) zu erreichen
ist, wird dennoch ein nicht unerheblicher Anteil an motorisiertem
Individualverkehr verbleiben.
- Baulicher Zustand: Asphaltdecke,
Fahrbahnbreite im Mittel 7,50 m, fehlende Abbiegehilfen,
Spurrinnenbildung insbesondere im Bereich von Knotenpunkten
- Radverkehr : Auf gesamter Strecke
ist der Radverkehr lediglich auf der westlichen Seite als Zwei –
Richtungsverkehr zugelassen. Im Süden (Ohechaussee bis Langenharmer Weg)
ist der Radweg baulich klar vom Gehweg getrennt und erfüllt mit rd. 2,50 m
Breite (einschließlich Sicherheitsstreifen) die Mindestmaße nach StVO – Novelle.
Aufgrund des fehlenden Radweges auf der östlichen Seite ist dennoch nicht
von einem guten Zustand zu sprechen.
- Im nördlichen Bereich
verringern sich die Breiten des “Radweges”. Bei rd. 2,0 bis 2,50 m Gesamtbreite
wird auf der westlichen Seite der Zwei – Richtungs - Radverkehr und Fußgängerverkehr auf
einem gemeinsamen Geh – und Radweg abgewickelt. Speziell im mittleren
Bereich (Waldstraße bis Quickborner Straße) stellen sich starke
Konfliktpotentiale dar, da durch die dortigen beidseitig verdichteten
Einzelhandelsnutzungen starker Zu– und Abfahrtsverkehr zu den
Grundstücken besteht und gleichzeitig die Anlagen für Fußgänger und
Radfahrer sehr schmal werden. Im weiteren nördlichen Bereich verringern
sich die Quell- und Zielverkehre für Radfahrer, so dass die Konflikte
geringer werden. Auffällig sind
die fehlenden Überquerungsstellen in diesem Abschnitt.
- Baulicher Zustand: Auffallend ist, dass
die Befestigung des alleinigen Radweges bzw. als kombinierte Führung mit
dem Fußgängerbereich sehr unterschiedlich ist. In einigen wenigen
Bereichen ist über eine längere Strecke rotes Rechteckpflaster
aufgebracht, aber im Regelfall sind asphaltierte Flächen oder
Gehwegplatten vorhanden. Die Führung über Einmündungsbereiche ist oftmals
unzureichend - keine Markierung, fehlende Beschilderung(Zweirichtungsradweg),
zurückgesetzte Furten. Oftmals sind private Grundstückszufahrten
angelegt, die (wohl älteren Datums) über die gesamte Fläche (Geh – und
Radweg) mit Kleinpflaster befestigt sind.
·
ÖPNV : Auf der Ulzburger Straße verkehren – meist im Versatz - 5 Buslinien.
Insofern kommt dem ÖPNV eine nicht unbedeutende Rolle zu. Die Fahrbahnbreiten
ermöglichen auf gesamter Strecke einen Begegnungsverkehr ohne Engpässe. Behinderungen
ergeben sich eher aus den hohen Verkehrsbelastungen sowie Störungen im
Verkehrsfluss durch Abbiegevorgänge und verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge.
o
Baulicher Zustand: Im Bereich
der Bushaltestellen sind oftmals nicht ausreichende Warteflächen vorhanden und
es fehlen teilweise Buswartestände. Durch das mangelhafte Flächenangebot
ergeben sich außerdem Konflikte mit Radfahrern und Fußgängern. An einigen
Haltepunkten existieren Haltestellenbuchten, oft asphaltiert, an anderen Stellen
hält der Bus direkt am Fahrbahnrand (keine Haltestellenkaps).
- Fußgänger : Für Fußgänger wird auf der östlichen
Seite mit rd. 2 m Breite eine ausreichende Fläche vorgehalten. Hier ist
das Radfahren nicht erlaubt. Auf der westlichen Seite bestehen aufgrund
der konkurrierenden Nutzung mit dem Zwei – Richtungs- Radverkehr und der
geringen Breite der Nebenanlagen im mittleren und nördlichen Bereich
Engpässe und die zur Verfügung stehenden Flächen reichen bei weitem nicht
aus. Querungsmöglichkeiten sind – mit Ausnahme der signalisierten Knotenpunkte
– kaum vorhanden.
- Baulicher Zustand: Zu rd. 90 % sind die
Gehwege mit grauen Gehwegplatten belegt. Die Querungen an den
Einmündungen sind in einigen Bereichen schwierig. Teilweise sind keine
Bordsteinabsenkungen vorhanden. Die Gehwegplatten sind streckenweise in
sehr schlechtem Zustand.
·
Grundstückszufahrten : Sehr problematisch sind die Grundstückszufahrten
(bzw. Stellplätze), welche oftmals über die gesamte Grundstücksbreite zur
Ulzburger Straße verlaufen. Die senkrecht zur Straße angeordneten Stellplätze
haben oft keine Rückstoßfläche auf dem Privatgrundstück, sondern grenzen
direkt an die Geh – und Radwege an. Damit sind viele Konflikt – und
Gefahrenpunkte für Fußgänger und Radfahrer vorhanden. Teilweise sind diese
Stellplätze – nach stichprobenhaften Erhebungen – nicht genehmigt.
o
Baulicher Zustand: Viele Grundstückszufahrten sind mit Gehwegplatten
oder Kleinpflaster befestigt. Grundstückszufahrten neueren Datums sind nach heutzutage
geltenden Regeln der Technik hergestellt und mit Betonrechteckpflaster
befestigt, in wenigen Fällen ist der Radweg (sofern vorhanden) baulich hervorgehoben
(rotes Rechteckpflaster).
·
Ruhender Verkehr: Im Zuge der Ulzburger Straße sind lediglich ganz im
Süden (Breslauer Straße bis Kabelstieg), im Bereich der Rathausallee und
zwischen der Waldstraße und Steindamm Längsparkplätze vorhanden. Auf gesamter
Länge sind immer wieder Fahrzeuge verbotswidrig abgestellt (im Bereich von
Bushaltestellen, auf Gehwegen, auf der Fahrbahn etc.). Speziell im Bereich von
Einzelhandelseinrichtungen (z.B. Bäcker) ist diese Erscheinung gehäuft zu
beobachten. Teilweise sind private Stellplätze für Kunden auf rückwärtigen
Grundstücksteilen vorhanden, werden aber nicht genutzt. Weiterhin stehen sehr
viele Fahrzeuge auf unbefestigten Seitenstreifen, die sehr unterschiedlich
abgepollert sind.
·
Städtebau : Der gesamte Bereich der Ulzburger Straße ist durch eine inhomogene
städtebauliche Struktur geprägt. Es sind kaum baulich-räumliche als auch
funktionale Abschnitte erkennbar bzw. erlebbar. Der Straßenraum ist
unzureichend strukturiert. Die Bebauung entlang der Straße ist inhomogen und es
sind wenige einheitliche bzw. abschnittsweise einheitliche
Gestaltungsprinzipien erkennbar.
Die Bebauung beidseitig der Ulzburger Straße variiert von eingeschossiger
Einzelhausbebauung über Doppel- und Reihenhäuser bis zu mehrgeschossigem
Geschosswohnungsbau. Daraus ergeben sich an der Straße mitunter starke
Strukturbrüche.
Ähnlich stellt sich die Nutzungsstruktur dar. Während im südlichen Abschnitt
und nördlich der Quickborner Straße die Wohnnutzung dominiert, ist der mittlere
Bereich zwischen Langenharmer Weg und Quickborner Straße durch eine stärkere
Nutzungsmischung gekennzeichnet. Darüber hinaus gibt es an der Straße einige
zentrale Bereiche, z.B. das Nachbarschaftszentrum oder der Eingang in die
Bahnhofsstraße /Erlengang. Diese Bereiche sind jedoch nicht ausreichend
gestaltet. Sie besitzen kaum Aufenthaltsqualitäten und die dort angesiedelten
Nutzungen sollten in weiteren Planungen durch “Nutzungsmagneten” unterstützt
werden, so dass für Anwohner und Nutzer attraktive Räume entstehen.
·
Planungsrecht: Die planungsrechtliche Situation an der Ulzburger Straße ist sehr
uneinheitlich. In Teilbereichen existieren Bebauungspläne, die jedoch keine
abgestimmten Planungsziele festsetzen (die Bebauungspläne sind teilweise noch
durch die Ursprungsgemeinden Friedrichsgabe, Garstedt und Harksheide
aufgestellt worden) und die auch nicht einheitlich die Straßenverkehrsflächen
festsetzen.
In einigen
Abschnitten muss eine planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB erfolgen
bzw. im nördlichen Bereich der Ulzburger Straße ist eine Beurteilung nach § 35
BauGB erforderlich.
· Eigentumsverhältnisse : Entlang der gesamten
Ulzburger Straße sind die Eigentumsverhältnisse in einzelnen Abschnitten
ungeordnet. Grundsätzlich befinden sich die Flächen der Fahrbahn und des
Radweges im Eigentum des Bundes.
Einige Flächen müssen durch das Straßenbauamt noch erworben werden, da sie
derzeit noch in Privatbesitz sind. Die in Frage kommenden Flächen wurden dem
Straßenbauamt Itzehoe schriftlich mitgeteilt.
Die verbleibenden Flächen der beidseitigen Nebenanlagen befinden sich
überwiegend im städtischen Eigentum. Jedoch sind vereinzelte Flächen im
privaten Eigentum und müssen durch die Stadt erworben werden.
5. Planung
Für die weitere verkehrsplanerische und
städtebauliche Betrachtung ist die Ulzburger Straße (als Gemeindestraße von der Ohechaussee bis zur Schleswig-Holstein-Straße) mit immerhin rd.
7,4 km Länge in drei Abschnitte aufgeteilt worden. Der bisherige nördliche
Abschnitt (zwischen Langenharmer Weg und Schleswig-Holstein-Straße) wurde noch
einmal in einen mittleren und einen nördlichen Abschnitt unterteilt, da sich
sowohl bei Betrachtung des Bestandes als auch bei Formulierung von Leitbildern
für diese zwei Teilabschnitte unterschiedliche Ansätze ergaben.
Der Bereich um den Knotenpunkt Ohechaussee /
Ulzburger Straße ist ausgespart worden, da dieser Bereich im Zusammenhang mit
dem anstehenden Ausbau der B 432 (Knoten Ochsenzoll) zu betrachten ist.
Der erste Abschnitt ist von der Breslauer Straße bis
zum Langenharmer Weg gebildet worden.
Breslauer Straße bis
Langenharmer Weg
Verkehrsplanung
Ziel ist es zunächst im Zuge der beabsichtigten
Sanierung der Verkehrsflächen eine Optimierung der Verkehrsabläufe zu
erreichen. Dabei ist besonderes Gewicht auf die Berücksichtigung der
schwächeren Verkehrsteilnehmer gelegt worden und weiterhin wurde eine möglichst
kostengünstige Lösung angestrebt (die Anlagen, welche ohnehin im Zuge der Sanierung angefasst werden müssen, kommen
vorzugsweise für einen integrierten Umbau in Frage).
Saniert werden müssen nach städtischen Vorstellungen
die Fahrbahn (Decke und streckenweise Binderschichten), außerdem sollen die
Trummen – welche in der Regel an der östlichen Fahrbahnkante liegen – komplett
mit Anschlüssen saniert werden. Bei einer kompletten Erneuerung der Trummen
wären nach den Regeln der Technik die dortigen Bordsteine anzupassen, außerdem
ist der Wasserlauf zu erneuern.
Für die Planung ist zunächst angestrebt worden auf
gesamter Länge des Bauabschnittes das Angebot beidseitiger Rad – und Gehwege zu
schaffen.
Auf der westlichen Seite sind die Anlagen in
ausreichender Breite vorhanden.
Um auf der östlichen Seite Radwege herstellen zu
können, ist geplant, den dortigen Bordstein streckenweise um einen Meter nach
Westen zu versetzen, und somit die Fahrbahn auf 6,50 m zu verjüngen. Eine
Breite von 6,50 m entspricht der notwendigen Fahrbahnabmessung für sich
begegnenden Bus- und Schwerlastverkehr (zweistreifige Hauptverkehrsstraße mit
einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km / h). Eine weitere Einengung
der Fahrbahn wäre nicht vertretbar.
Es ist mit den eingangs beschriebenen Maßgaben
möglich auf der östlichen Seite einen Radweg herzustellen –weitgehend können
die Regelmaße 1,50 m Radweg zzgl. 0,50 m Sicherheitsstreifen, Gehweg
mindestens 1,50 m eingehalten, bzw. sogar teilweise überschritten werden. In
einigen wenigen Bereichen muss jedoch hinter den Regelmaßen zurückgeblieben
werden, es fehlen dort ca. 20 bis 50 cm um die oben genannten Querschnitte
einhalten zu können. Dieses wurde planerisch zunächst akzeptiert, da die erste
Alternative – zusätzlicher Eingriff in den westlichen Bordstein, um ca. 30 cm
zu gewinnen – kostenmäßig stark zu Buche schlagen würde. Die zweite Alternative
wäre, die benötigten Flächen über die angrenzenden Privatgrundstücke zu
bekommen. Gespräche sollten auf jeden Fall mit den Anliegern geführt werden,
aber der zusätzliche Erwerb sollte keine Zwangsbedingung für den Ausbau
darstellen.
Es ist bei der Planung davon ausgegangen worden,
dass die schon jetzt für Verkehrsanlagen befestigten Flächen (auch wenn sie
noch in Privatbesitz sind) ebenso wie die Flächen der Stadt und des Bundes für
den Ausbau zur Verfügung stehen. Parallel zur Planung sollen
Grunderwerbsverhandlungen durchgeführt werden, einerseits um die bereits als
öffentliche Verkehrsflächen genutzten Flächen zu bereinigen, andererseits um
für den Ausbau wünschenswerte Flächen ggf. zu erwerben.
Zur Verbesserung der Verkehrsqualität des MIV, ÖPNV
sind im Zuge der Strecke zwei Linksabbiegehilfen eingeplant, Einmündung
Wiesenstraße ( Richtung ARRIBA) und Einmündung Weg am Sportplatz.
Die Aufweitung der Ulzburger Straße an der
Wiesenstraße wird dazu genutzt südlich der Kreuzung eine Überquerungshilfe
einzuplanen. Zwei weitere Querungsstellen können im Bereich No-MI eingerichtet
werden. Somit soll die stark trennende Wirkung der Ulzburger Straße für
Fußgänger und Radfahrer zumindest punktuell durchbrochen werden.
In der Sitzung werden die Ausbaupläne (Vorplanungen)
für diesen Bauabschnitt Ulzburger Straße vorgestellt.
Städtebauliches
Konzept
Für
diesen Abschnitt soll auch langfristig die Wohnnutzung planungsrechtlich
gesichert werden. Dabei können sich auch Nutzungen ansiedeln, die in einem
allgemeinen Wohngebiet zulässig sind bzw. ausnahmsweise zugelassen werden
können. Details der Zulässigkeit von Nutzungen sind in den weiteren
Betrachtungen noch zu klären. Die Anlagen, die der Versorgung des Gebietes
dienen, sollen ausgeschlossen werden, da sie eine Konkurrenz zu den zentralen
Bereichen Schmuggelstieg/Ochsenzoll, Herold-Center und Norderstedt-Mitte
darstellen. Das gesamtstädtische Konzept sieht vor, diese Bereiche zu stärken
und planungsrechtlich zu sichern, so dass in anderen Bereichen keine
Konkurrenzen entstehen.
Für
diesen Abschnitt ist eine bauliche Nachverdichtung erstrebenswert. Zudem sollen
Gestaltungskriterien entwickelt werden, die zum eine Grundlage für Beratungen
bilden sollen, zum anderen aber auch in Bebauungspläne übernommen werden.
Die
städtebaulichen Aspekte können nach derzeitigem Kenntnisstand unabhängig von
verkehrsplanerischer Maßnahmen zeitlich versetzt über entsprechende
Planverfahren gesichert werden. Der städtebauliche Handlungsdruck ist für
diesen Abschnitt als nicht hoch einzustufen.
Planungsrecht
Die
Planungsrechtliche Situation in diesem Abschnitt ist sehr differenziert. Für
einzelne Bereiche sind Bebauungspläne vorhanden, die zumindest in Teilen die
Verkehrsfläche festsetzen. Der überwiegende Teil ist nach § 34 BauGB zu
beurteilen.
Für
die geplante Straßenbaumaßnahme (Verschmalerung der Fahrbahn, Anlegung eines
Radweges auf der östlichen Seite) sieht es folgendermaßen aus:
§
Die
Straßenbaumaßnahme kann, wenn sie sich innerhalb der städtischen Flächen bewegt,
ohne das Vorhandensein von Bebauungsplänen durchgeführt werden
§
Sind
nicht alle Flächen im Eigentum der Stadt Norderstedt (was der Realität entspricht)
und ist es nicht möglich, diese Flächen zu erwerben, müssten flächendeckend
Bebauungspläne vorhanden sein, das heißt, es sind kurzfristig Planverfahren einzuleiten,
die dann auch weitergehende Inhalte behandeln müssten (z.B. Lärmschutz)
§
Für
die beitragspflichtige Umlegung der Maßnahme ist das Vorhandensein von Bebauungsplänen
nicht erforderlich
§
Für
die Beantragung von GvfG-Mitteln ist das Vorhandensein von Bebauungsplänen
nicht erforderlich, wenn sich alle Flächen im Eigentum der Stadt Norderstedt
befinden
Der zweite Abschnitt ist vom Langenharmer Weg bis
zur Quickborner Straße gebildet worden.
Langenharmer Weg bis
Quickborner Straße
Verkehrsplanung
Ohne ein städtebauliches Konzept und die
Verfügbarkeit von Flächen ist ein vernünftiges Konzept zur Zeit nicht
umsetzbar. Selbst wenn in Teilbereichen schon jetzt streckenweise eventuell
eine Verbesserung erreicht werden könnte, ist ein potentieller Umbau / Ausbau
im Gesamtkontext zu sehen. Unabhängig davon sollte kurzfristig der Einbau von
Abbiegehilfen beim Steindamm und Mühlenweg überprüft werden.
Außerdem wird angeregt, als pragmatische Zwischenlösung
das Radfahren auch auf der östlichen Seite zuzulassen (gemeinsamer Geh – und
Radweg). Als Abschnitt wäre die Teilstrecke zwischen Langenharmer Weg und
Quickborner Straße (Querungsmöglichkeiten) zu benennen. Es treffen zwar nicht
die Mindestmaße nach StVO – Novelle zu, allerdings treffen sie bei der jetzigen
straßenverkehrsrechtlichen Beschilderung noch weniger zu.
Städtebauliches
Konzept
Gerade
der “mittlere Bereich” der Ulzburger
Straße sollte in den weiteren Planungen durch ein abgestimmtes Gesamtkonzept
überplant werden. Derzeit wird eine umfangreiche Bestandserhebung
durchgeführt, die unabdingbare Voraussetzung für weitergehende detaillierte
Planungen ist.
Der
Bereich zwischen Waldstraße und Pestalozzistraße soll in Richtung Mischgebiet
entwickelt werden. Dies ist Ergebnis einer gesamtstädtischen Überlegung zu den
groben Entwicklungszielen an den großen Norderstedter Hauptverkehrsstraßen.
Hier können sich auch zentrenrelevante Nutzungen ansiedeln. Dabei sind
Nutzungskonzentrationen auf 3 Bereiche
–das bestehende Nachbarschaftszentrum, der Bereich Harckesheyde /
Friedrichsgaber Weg, der Bereich Bahnhofstraße / Erlengang - zu reduzieren.
Zwischen diesen zentralen Standorten können sich darüber hinaus Nutzungen
ansiedeln, die zu einer Belebung der “Zwischenräume” führen. Die an der
Ulzburger Straße anzusiedelnden Nutzungen müssen im weiteren Verfahren genau
bestimmt werden. Darüber hinaus sollte entlang der Straße eine Nachverdichtung
erfolgen. Dafür ist ein abgestimmtes Gestaltungskonzept zu entwickeln, auf
dessen Grundlage Bebauungspläne erarbeitet werden können aber auch Beratungen
durchgeführt werden sollen.
Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen
Rahmenbedingungen wird von Seiten der Verwaltung ein Konzept erarbeitet, dass
durch kurzfristig bis mittelfristig umsetzbare Einzelmaßnahmen zu einer
Qualitätssteigerung des öffentlichen Raumes führen kann. So werden z.B. Ideen
zu Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich Eingang Bahnhofstraße / Erlengang
untersucht. Diese Einzelmaßnahmen sollen sich harmonisch in das zuvor
beschriebene Gesamtkonzept einbetten.
Voraussetzung
für eine langfristige Umgestaltung des Straßenraumes ist die Aufstellung von
Bauleitplänen. Darüber hinaus sollten jedoch Instrumente geprüft werden, die
auch real einen Strukturwandel ermöglichen, da der Bebauungsplan als
Angebotsplanung als alleiniges Instrument nicht ausreichend ist. In diesem
Zusammenhang werden Überlegungen angestellt, die vor Ort ansässigen Händler
einzubinden.
§
Grundlagenermittlung
§
Erarbeitung
eines städtebaulichen und verkehrsplanerischen Gesamtkonzeptes
§
Erarbeitung
eines zeitlichen Ablaufes
§
Abstimmung
im Haus
§
Beteiligung
der Geschäftsinhaber
§
Abstimmung
mit den politischen Gremien
§
Bürgerbeteiligung
§
Einleitung
entsprechender Planverfahren
Der dritte Abschnitt ist von der Quickborner Straße
bis zur Schleswig – Holstein – Straße gebildet worden.
Quickborner Straße bis Schleswig-Holstein-Straße
Verkehrsplanung
Wichtig
wäre in diesem Abschnitt die Durchlässigkeit der Ulzburger Straße für Radfahrer
und Fußgänger zu erhöhen, indem Querungshilfen geschaffen werden.
Ansonsten
wird kein dringender Handlungsbedarf gesehen, zumal sich durch den Bau der K
113 und der gleichzeitigen Unterbrechung der Quickborner Straße eine spürbare
Entlastung der Verkehre in diesem Abschnitt einstellen wird. Dennoch ist im
Rahmen eines Bauprogrammes auch hier mittelfristig eine Sanierung der
Nebenanlagen einschließlich der Einmündungen zu empfehlen. Bis zum Henstedter
Weg könnte schon jetzt eine beidseitige Nutzung als gemeinsame Geh – und
Radwege vorgesehen werden.
Außerdem
sind im Zuge der Erschließung der STEP – Fläche nördlich der Quickborner Straße
(Wohnbebauung) die Geh– und Radwegebeziehungen zur Ulzburger Straße (Mitte)
ggf. zu verbessern.
Städtebauliches
Konzept
Dieser
Abschnitt der Ulzburger Straße soll auch langfristig als Wohnstandort gesichert
werden. Nachverdichtungen können auf der STEP – Fläche nach
Flächennutzungsplan-Neuaufstellung über Bauleitplanverfahren erfolgen.
Darüber
hinaus gibt es keinen aktuellen Handlungsbedarf.
6. Bericht Teil 2 – strategisches weiteres Vorgehen / Kosten /
Vereinbarungen / Sanierung
Wird in der Sitzung
dargestellt, da die Punkte noch abschließend ermittelt werden. Die Berichtsvorlage
wird dem Protokoll der Ausschusssitzung als Anlage beigefügt.
Die
Sitzung wird um 20.55 Uhr unterbrochen und um 21.05 Uhr fortgesetzt.