Sitzung: 19.06.2003 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M03/0239
Herr
Seevaldt gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht.
Frau
Reinders bat um schriftliche Beantwortung der folgenden Anfrage:
Versickert
Oberflächenwasser grundsätzlich bei allen Bebauungen im Stadtgebiet oder gibt
es Ausnahmen?
Wenn
es Ausnahmen gibt, welche Bedingungen werden daran geknüpft?
Antwort:
Grundsätzlich
soll das unbelastete Oberflächenwasser der privaten Grundstücke zur
Versickerung gebracht werden.
Selbstverständlich
gibt es Ausnahmen. So ist z. B. in einigen
Bebauungsplänen der Anschluss (zumindest von den Notüberläufen der
Sickerschächte) ausdrücklich zugelassen.
Weiterhin
gibt es Bereiche, in denen auf Grund der Boden- und/oder
Grundwasserverhältnisse die Versickerung nicht oder nur eingeschränkt möglich
ist.
Schließlich
kann die Versickerung in Gewerbegebieten bzw. auf Gewerbegrundstücken ebenfalls
nur sehr eingeschränkt erfolgen.