Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:22 NEIN-Stimmen:16 Enthaltungen:2

Herr Matthes stellt für die FDP - Fraktion folgenden Änderungsantrag:

"Wir beantragen zu Punkt 4 a) "Die Passage von morgens 5 Uhr bis 2 Uhr des Folgetages geöffnet bleibt" in folgenden Wortlaut zu ändern: "Die Passage durchgehend geöffnet bleibt"."

 

Abstimmung zum Antrag:

Der Antrag wurde bei 19 Ja-, 20 Nein-Stimmen sowie 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Beschluss:

1.        Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte zur Einleitung/Durchführung eines Einziehungsverfahrens nach § 8 StrWG/SH betr. die “De Gaspari-Passage” vorzunehmen.

 

2.        Sollte die für die Durchführung des Einziehungsverfahrens zuständige Straßenaufsichtsbehörde eine entsprechende Änderung der zugrundeliegenden B-Planfestsetzungen für erforderlich halten, so wird die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Änderung des B-Planes vorzunehmen.

 

3.        Der Bürgermeister wird gebeten, nach einem erfolgreichen Abschluss des Einziehungsverfahrens die betr., sich im Eigentum der Stadt Norderstedt befindlichen Flächen zu veräußern bzw. mit den betr. Eigentümern der angrenzenden Flächen eine Vereinbarung zur sachgerechten Nutzung und Ausübung des Hausrechtes der Flächen zu schließen.

 

4.        Bei Durchführung der Maßnahmen zu 3. ist sicherzustellen, dass

 

a)       Die Passage von morgens 5 Uhr bis 2 Uhr des Folgetages geöffnet bleibt

b)       Die z. Zt. der Stadt gehörenden Flächen auch künftig für kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen, Stände politischer Parteien in gewohnter Weise zur Verfügung gestellt werden.

c)       Die Vergabe für die vorgenannten Nutzungen so erfolgt ohne Behinderung und Benachteiligung in gleicher Weise, wie sie z. Zt. durch die Stadt vorgenommen wird.

 

 

Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 22 Ja-Stimmen 16 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

Die Stadtpräsidentin Frau Paschen eröffnet den Schnelldurchgang.

 

 

Protokollauszug                III