Sitzung: 18.08.2003 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B03/0276
Beschluss:
Der
Hauptausschuss nimmt die in der Anlage beigefügte Stadtverordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen
Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen gemäß § 55 Abs. 3
Landesverwaltungsgesetz (LVwG) zur Kenntnis.
Abstimmung:
Die
Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.
Protokollauszug 32