Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Beschluss:

Der Hauptausschuss nimmt die in der Anlage beigefügte Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen gemäß § 55 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) zur Kenntnis.

 

Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

 

Protokollauszug                32