Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Es handelt sich bei dieser außerplanmäßigen Ausgabe von 6.496,00 € um die Bezahlung einer Leistung, die nach einer Kostenübernahmezusicherung an den RWTÜV vergeben wurde. Das mittelgebundene Geld, das schon seit dem 06.11.2002 durch einen Erlass zugesagt und dann an die Stadtkasse überwiesen wurde, kann nur mit einer Ausgabehaushaltsstelle für den geplanten Zweck ausgegeben werden.

 

Die Ausgabehaushaltsstelle wurde vom Amt / Abt. 20 / 201 nach der Genehmigung gem. § 65 Abs. 4 GO eingerichtet und danach die Rechnung über 6.496,00 € bezahlt.

 

Der Ausschuss nimmt die Vorlage einvernehmlich zur Kenntnis.

 

Gem. § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Stadt Norderstedt ist ein Beschluss nicht notwendig sondern lediglich eine Information.

 

 

Protokollauszug                68