Sitzung: 18.08.2003 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M03/0249
Es
handelt sich bei dieser außerplanmäßigen Ausgabe von 6.496,00 € um die
Bezahlung einer Leistung, die nach einer Kostenübernahmezusicherung an den
RWTÜV vergeben wurde. Das mittelgebundene Geld, das schon seit dem 06.11.2002
durch einen Erlass zugesagt und dann an die Stadtkasse überwiesen wurde, kann
nur mit einer Ausgabehaushaltsstelle für den geplanten Zweck ausgegeben werden.
Die
Ausgabehaushaltsstelle wurde vom Amt / Abt. 20 / 201 nach der Genehmigung gem.
§ 65 Abs. 4 GO eingerichtet und danach die Rechnung über 6.496,00 € bezahlt.
Der
Ausschuss nimmt die Vorlage einvernehmlich zur Kenntnis.
Gem.
§ 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Stadt Norderstedt ist ein Beschluss
nicht notwendig sondern lediglich eine Information.
Protokollauszug 68