Sitzung: 13.08.2003 Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Anmerkung
Protokoll: die Synopse wird dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt
Aus
dem Ausschuss werden folgende Anregungen gegeben:
Seite
3, Stadtwerke, Absatz 2, vorletzter Satz, zweiter Satzteil: sofern und
soweit dies nicht den Interessen der Stadt widerspricht. Diese
Formulierung sollte nach Auffassung von Herrn Kühl und Frau Plaschnick in allen
Gesellschaftsverträgen enthalten sein. Aus der CDU-Fraktion wird dagegen
angeregt, den Gesellschaftszweck genau zu definieren und unklare Formulierungen
aus den Gesellschaftsverträgen zu entfernen.
Seite
3, wilhelm.tel, § 2 Abs. 2, Satz 2: Sie kann sich zur Erfüllung Ihrer
Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche
Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetrieben errichten, erwerben und pachten,
ferner Interessengemeinschaften eingehen und Zweigniederlassungen errichten.
Frau Plaschnick regt an, diesen Satz auch in § 9 aufzunehmen.
Seite
7, HIP, Absatz 5, das Dienstverhältnis der Geschäftsführer der Ges. ist in
einem besonderen Anstellungsvertrag zu regeln. Der Vertrag bedarf der
Unterschrift des Aufsichtsratsvorsitzenden.
Es
wird angeregt, diese Formulierung in alle Gesellschaftsverträge aufzunehmen.
Seite
7, wilhelm.tel, § 7, Absatz 2, dritter Satz: Mindestens ein Geschäftsführer
ist Mitglied der Werkleitung der Stadtwerke Norderstedt. Es wird
angeregt, den Satz in andere Form zu formulieren und auch nicht im
Gesellschaftsvertrag, sondern an anderer Stelle aufzunehmen.
Seite
7, wilhelm.tel, § 7, Absatz 2, letzter Satz: Die Geschäftsführung leitet die
Gesellschaft unter Beachtung der Gesetze, dieses Gesellschaftsvertrages
und der Weisungen und Beschlüsse des Aufsichtsrates bzw. der
Gesellschafterversammlung unter eigener Verantwortung. Es wird angeregt, einzufügen, daß auch die örtlichen
Tarifverträge zu beachten sind. Ferner wird angeregt, zu prüfen, ob dieser Satz
vollständig entfallen kann.
Seite
9, Regelungen zur Struktur und inneren Organisation. Es wird angeregt,
die Formulierungen auf dieser Seite inhaltlich zu vereinheitlichen.
Seite
9, EgNo, § 9 Abs. 1, die Bezeichnung Landesbank ist durch die
Bezeichnung Investitionsbank zu ersetzen.
Seite
13, wilhelm.tel, Nr. g) Abschluss, Kündigung oder wesentliche Änderungen von
Verträgen mit grundsätzlicher oder erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung,
soweit sie nicht zur laufenden Betriebsführung gehören, und damit in die
Zuständigkeit der Geschäftsführer fallen. Es wird angeregt, den Part nach wirtschaftlicher
Bedeutung zu streichen.
Zur
Seite 9:
Es
wird in Frage gestellt, ob hauptamtliche Mitglieder aus der Verwaltung
automatisch Vorsitzende im Aufsichtsrat sein sollen.
Zur
Seite 15, Gesellschafterversammlung/Stadtvertretung
Es
kommt die Frage auf, wer beim Haus im Park die Gesellschafterversammlung
einberuft. Es wird angeregt, die
Einladung sowie auch die Definition für die verschiedenen
Gesellschafterversammlungen zu vereinheitlichen.
Weiter
wird angeregt zu prüfen, ob die Wahrnehmung der Interessen der Gesellschafter
zukünftig auf den Hauptausschuss übertragen werden kann
Weiter
wird angeregt, das Stimmrecht zu vereinfachen (schriftliche Ausübung,
Möglichkeit, das Stimmrecht zu
übertragen) damit Termine eingehalten werden können.
Zu
Seite 18, Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfung
Es
wird angeregt, die Termine zu vereinheitlichen und eine Formulierung
aufzunehmen, aus der hervorgeht, daß Vorlagen unverzüglich den zuständigen
Gremien vorzulegen sind.
Zu
Seite 19, es wird angeregt, die Einbeziehung des Beteiligungscontrollings in
den Gesellschaftsverträgen zu verankern.
Danach
erfolgen noch Anmerkungen zu den Vorlagen 03/0244 und 03/0243
Frau
Peihs regt an, den vorletzten Satz zu
streichen: Ferner sollte die Teilnahme der Mitarbeiter/Innen Beteiligungen
und Controlling (205) an Sitzungen des Aufsichtsrates als Gast festgeschrieben
werden.
Herr
Kahlsdorf regt an, eine Formulierung in die Gesellschaftsverträge aufzunehmen,
wonach Aufträge grundsätzlich nach VOB, VOL oder VOF zu vergeben sind.