Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Seevaldt gibt für das Amt 10 den folgenden Bericht:

 

Unter TOP 6 wurde wie folgt protokolliert:

 “Herr Langeheinecke weist im Zusammenhang mit dem Bericht über die Altlast “Garstedter Müllberg” darauf hin, dass dort u.a. auch Chemie-Müll abgelagert worden ist. Er zeigte sich verwundert über den Hinweis, dass die Untersuchungen dort wegen Unauffälligkeit eingestellt werden soll und weist in dem Zusammenhang auf die geomorphologischen Besonderheiten in diesem Bereich hin (“Tonlinse”). Herr Langeheinecke befürchtet, dass im Falle einer tiefen Drainage auf den angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen möglicherweise eine Freisetzung von Schadstoffen in das Grundwasser erfolgen könnte. Er fragt in diesem Zusammenhang nach, ob es eine rechtliche Möglichkeit gibt, den Besitzern/ Pächtern der Flächen eine Tieferlegung zu untersagen. Herr Brüning weist darauf hin, dass er keine rechtliche Möglichkeit dafür sieht. Herr Langeheinecke bittet um eine entsprechende Prüfung durch die Rechtsabteilung.”

 

Nach Prüfung der Rechtslage, auf der Grundlage des der Rechtsabteilung vom Fachbereich Umwelt dargelegten Sachverhaltes, nimmt die Rechtsabteilung wie folgt Stellung:

Im Zuständigkeitsbereich der Stadt Norderstedt ist keine Rechtsgrundlage für ein Einschreiten gegen die Eigentümer der fraglichen Flächen ersichtlich.

Der Sachverhalt könnte jedoch der unteren Wasserbehörde des Kreises Segeberg zur Kenntnis gebracht werden, mit der Bitte um Überprüfung, ob von dort aus ein Einschreiten für notwendig erachtet wird.

Soweit es sich um verpachtete Flächen handelt, könnten die Eigentümer auch ohne eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber ihren Pächtern eine Drainage vertraglich untersagen (soweit bestehende Verträge dies ermöglichen). Dies wäre dann aber eine freiwillige Maßnahme der Flächeneigentümer auf die die Stadt entsprechend einwirken könnte.