Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Berg verlässt um 20.08 Uhr die Sitzung, Herr Paschen übernimmt den Ausschussvorsitz.

 

 

Gemäß § 2 ff. BauGB wird für den Bereich südlich Segeberger Chaussee 42-52 / zwischen Segeberger Chaussee und Alte Landstraße die Aufstellung der 2. Änderung und Ergänzung des B139 ‑ Teil ‑ West beschlossen.

 

Planungsziele sind:

-          Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiet in Teilbereichen an der Alten Landstraße und eines Mischgebietes an der Segeberger Chaussee;

-          Ausschluss von Einzelhandelsflächen für Lebensmittelsupermärkte einschließlich Arten von  Nutzungen die hinsichtlich ihres Verkehrsaufkommens geeignet sind die Konfliktsituation auf Grund der Verkehrsbelastung der Segeberger Chaussee zu erhöhen;

ferner der Erhalt ortsbildprägender Einzelbäume (potentielle Naturdenkmale)

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen