Sitzung: 21.08.2003 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B03/0271
Herr
Berg verlässt um 20.08 Uhr die Sitzung, Herr Paschen übernimmt den
Ausschussvorsitz.
Gemäß
§ 2 ff. BauGB wird für den Bereich südlich Segeberger Chaussee 42-52 / zwischen
Segeberger Chaussee und Alte Landstraße die Aufstellung der 2. Änderung und
Ergänzung des B139 ‑ Teil ‑ West beschlossen.
Planungsziele
sind:
-
Festsetzung
eines Allgemeinen Wohngebiet in Teilbereichen an der Alten Landstraße und eines
Mischgebietes an der Segeberger Chaussee;
-
Ausschluss
von Einzelhandelsflächen für Lebensmittelsupermärkte einschließlich Arten
von Nutzungen die hinsichtlich ihres
Verkehrsaufkommens geeignet sind die Konfliktsituation auf Grund der
Verkehrsbelastung der Segeberger Chaussee zu erhöhen;
ferner der Erhalt ortsbildprägender Einzelbäume
(potentielle Naturdenkmale)
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der
Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend: ...
Die
Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen