Sitzung: 21.08.2003 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:1
Vorlage: B03/0262
Frau
Hahn bittet die Verwaltung um eine Berichtsvorlage, in der dargelegt wird, wie
den Bürgern begreiflich gemacht werden kann, dass einerseits Birken als
erhaltenswert festgesetzt werden, auf der anderen Seite die Baumschutzsatzung
aufgehoben wird.
Herr
Deutenbach beantwortet die Fragen des Ausschusses.
a)
Entscheidung über die Anregungen
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung sowie der eingeschränkten
Beteiligung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange /
Privatpersonen und Unternehmen werden
berücksichtigt
-------
teilweise berücksichtigt
Punkt
1:
VHH vom 20.06.2003
nicht
berücksichtigt
-------
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die
Ausführungen zur Sach- und Rechtslage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, sowie
die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von
dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Aufgrund
des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein
beschließt die Stadtvertretung, den Bebauungsplan Nr. 246 -Norderstedt-,
Gebiet: “Langenharmer Weg / Theodor-Storm-Straße” nördlich Langenharmer Weg,
östlich Flurstück 50/158, südlich Garagenkomplex zur Siedlung “Am
Falkenhorst/Ost”, westlich Gewerbegebiet Stonsdorf, bestehend aus dem Teil A
–Planzeichnung- und dem Teil B –Text- in der zuletzt geänderten Fassung vom
23.07.2003, als Satzung.
Die
Begründung wird in der Fassung der Anlage 3 zu der Vorlage –Stand: 23.07.2003 –
gebilligt.
Der
Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend :
Die
Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen