Sitzung: 28.08.2003 Sozialausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Der
Ausschussvorsitzende verpflichtet nach § 46 GO das bürgerliche Mitglied Frau
Lüllau per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und
führt sie in ihr Amt ein.