Sitzung: 20.08.2003 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M03/0313
In
der Sitzung des Ausschusses für junge Menschen am 18.6.2003 berichtet Herr
Hagemann unter TOP 9.9, dass nach der Sommerpause eine Vorlage zu dem Thema
Öffnungszeiten Kinderspielplätze vom Team 6011 gefertigt wird. Ausgangspunkt
ist das Schreiben eines Bürgers. (s. Anlage)
Schleswig
Holstein hat keine Lärmschutzverordnung, insofern sind keine Ruhezeiten
festgesetzt. Und damit besteht auch kein gesetzlicher Anspruch auf festgesetzte
Ruhezeiten. Da “Kinderlärm” tagsüber
erlaubt ist, gibt es in Norderstedt
keine Öffnungszeiten für die Nutzung der Kinderspielplätze. Als
Auffangtatbestand kann der § 117 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes hinzugezogen
werden, wenn Verstöße gegen die Allgemeinheit und Gefahren für die öffentliche
Sicherung vorliegen. Die Verwaltung hat lediglich dafür zu sorgen, dass von den
Spielgeräten kein unzumutbarer Lärm (Betriebsgeräusche) aus, wie z.B.
unzumutbarer Lärm durch zu laute Gleitgeräusche einer Seilbahn.
An
dem Beispiel Spielplatz Röntgengang hat sich gezeigt, dass Öffnungszeiten auch
nicht wirksam von der Stadt Norderstedt kontrolliert werden können.
Auf
Grund einer Nachbarschaftsklage wegen unzumutbarem Lärm durch die Nutzung der
Spielgeräte (Dächer/Rutsche) auf dem Kinderspielplatz Röntgengang wurde die
Stadt Norderstedt vom Verwaltungsgericht Schleswig angewiesen, den Spielplatz
Röntgengang von 13.00 bis 15.00 und 18.00 bis 6.00 Uhr zu schließen. Weder eine
entspr. Beschilderung, noch Kontrollgänge, konnten die Kinder davon abhalten, in
den Sperrzeiten den Spielplatz zu nutzen. Vom Gericht wurde im letzten Prozess
die Stadt Norderstedt daraufhin angewiesen, den Spielplatz einzuzäunen und
einen Schließdienst einzurichten. Dies wurde aber von der Stadt Norderstedt
abgelehnt, da erfahrungsgemäß Kindern und Jugendliche Zäune überklettern, somit
wider nicht gewährleistet ist, die Öffnungszeiten einzuhalten. Der
Kinderspielplatz wurde zum Leid der Kinder abgebaut!
Herr
Ahl berichtet kurz über die Rechtslage und beantwortet anschließend die Fragen
der Ausschussmitglieder.
Herr
Hagemann bittet Herrn Ahl darum, die Beantwortung der Bürgeranfrage zu
übernehmen.