Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

In der Sitzung des Ausschusses für junge Menschen am 18.6.2003 berichtet Herr Hagemann unter TOP 9.9, dass nach der Sommerpause eine Vorlage zu dem Thema Öffnungszeiten Kinderspielplätze vom Team 6011 gefertigt wird. Ausgangspunkt ist das Schreiben eines Bürgers. (s. Anlage)

 

Schleswig Holstein hat keine Lärmschutzverordnung, insofern sind keine Ruhezeiten festgesetzt. Und damit besteht auch kein gesetzlicher Anspruch auf festgesetzte Ruhezeiten.  Da “Kinderlärm” tagsüber erlaubt ist, gibt es in Norderstedt  keine Öffnungszeiten für die Nutzung der Kinderspielplätze. Als Auffangtatbestand kann der § 117 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes hinzugezogen werden, wenn Verstöße gegen die Allgemeinheit und Gefahren für die öffentliche Sicherung vorliegen. Die Verwaltung hat lediglich dafür zu sorgen, dass von den Spielgeräten kein unzumutbarer Lärm (Betriebsgeräusche) aus, wie z.B. unzumutbarer Lärm durch zu laute Gleitgeräusche einer Seilbahn.

 

An dem Beispiel Spielplatz Röntgengang hat sich gezeigt, dass Öffnungszeiten auch nicht wirksam von der Stadt Norderstedt kontrolliert werden können.

 

Auf Grund einer Nachbarschaftsklage wegen unzumutbarem Lärm durch die Nutzung der Spielgeräte (Dächer/Rutsche) auf dem Kinderspielplatz Röntgengang wurde die Stadt Norderstedt vom Verwaltungsgericht Schleswig angewiesen, den Spielplatz Röntgengang von 13.00 bis 15.00 und 18.00 bis 6.00 Uhr zu schließen. Weder eine entspr. Beschilderung, noch Kontrollgänge, konnten die Kinder davon abhalten, in den Sperrzeiten den Spielplatz zu nutzen. Vom Gericht wurde im letzten Prozess die Stadt Norderstedt daraufhin angewiesen, den Spielplatz einzuzäunen und einen Schließdienst einzurichten. Dies wurde aber von der Stadt Norderstedt abgelehnt, da erfahrungsgemäß Kindern und Jugendliche Zäune überklettern, somit wider nicht gewährleistet ist, die Öffnungszeiten einzuhalten. Der Kinderspielplatz wurde zum Leid der Kinder abgebaut!

 

 

Herr Ahl berichtet kurz über die Rechtslage und beantwortet anschließend die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Herr Hagemann bittet Herrn Ahl darum, die Beantwortung der Bürgeranfrage zu übernehmen.