Sitzung: 27.08.2003 Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr
Syttkus gibt den nachfolgenden Bericht zu Protokoll.
Herr
Nothaft bittet für die FDP-Fraktion die Verwaltung um schriftliche Beantwortung
der folgenden Fragen:
Nach
welchen Kriterien werden bei Abschlüssen von Verträgen
- die oder der Notar
ausgewählt?
- Wie viele Notare werden
für die Auswahl berücksichtigt?
Antwort
der Liegenschaftsabteilung:
Der
jeweilige Vertragspartner der Stadt Norderstedt entscheidet, in welchem
Notariat die Beurkundung des Grundstücksvertrages stattfinden soll.
Solange
die Unparteilichkeit des Notars im Sinne § 3 Abs. 1 Nr. 7 Beurkundungsgesetz
gewahrt bleibt, wird kein Notar abgelehnt.
Die
Notarkammer hat diese Vorgehensweise geprüft und nicht beanstandet.
Auszug: 203