Sitzung: 27.08.2003 Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:7 NEIN-Stimmen:4 Enthaltungen:0
Vorlage: A03/0337
Herr
Syttkus gibt Erläuterungen zum bisherigen Stand des Beteiligungscontrolling bei
der Stadt Norderstedt. Es ergibt sich eine Diskussion über die Zuständigkeit
des Ausschusses für Finanzen, Werke und Wirtschaft hinsichtlich des
Controlling. Herr Kühl erklärt, dass nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung
allein der Hauptausschuss für dieses Thema zuständig ist. Herr Leiteritz
erläutert, der vom Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft gefasste
Beschluss sei auch von diesem aufzuheben.
Der
Vorsitzende läßt über die Vorlage abstimmen:
Die
CDU Mitglieder im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Werke beantragen, den
Beschluss zum Beteiligungscontrolling vom 13.06.2001 aufzuheben.
Gleichzeitig
wird die Verwaltung gebeten, die damalige Verwaltungsvorlage der neuen
Rechtssituation (u.a. Zuständigkeiten) anzupassen, neue Überlegungen zum
Controlling hinzuzufügen und das
gesamte neue Konzept zur Sitzung am 10.9.2003 zur Beschlussfassung neu
einzubringen.
Eine
Regelung, die dem Ausschuss die Möglichkeit der Beratung der Berichte in den
finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt bietet, ist in einer Präambel
darzustellen.
Beschluss:
Die
Vorlage wurde mit 7 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen
Herr
Kühl bezweifelt die Rechtmäßigkeit des Beschlusses unter Hinweis auf die
entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnung.
Auszug: RPA, StWerke, 20, 205