Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Frau Schmitt stellt folgende Anfrage:

 

"Im Zusammenhang mit der o.g. Veranstaltung stellten Anwohner fest, dass

1.        in der Zeitun andere Auflagen veröffentlich wurden als im Laufe der Nacht von der Polizei genannt wurden,

2.        das Ordnungsamt am Wochenende nicht zu erreichen war,

3.        auch der Veranstalter nicht genannt wurde.

 

Anfrage:

 

1.        Was hat das Ordnungsamt dem Veranstalter genehmigt?

2.        Wie werden die Auflagen überprüft?

3.        Wie ist generell der Informationsfluss zwischen Ordnungsamt und Polizei?

4.        Wie reagiert das Ordnungsamt auf Anzeigen zu Umweltbelastungen?

5.        Was plant die Verwaltung zu tun, um in Zukunft derartige (vermeidbare!) Lärmbelastungen zu unterbinden?

6.        Warum kann in der Norderstedter Zeitung vom 27.08.2003 stehen: Beginn der Veranstaltung um 16.00 Uhr, Ende VORAUSSICHTLICH um 24.00 Uhr? Gibt es keine feste Zeitangabe? (Rock am Markt am 30.08.2003)

 

Da in Norderstedt regelmäßig Veranstaltungen stattfinden, die mit Lärmemissionen die Mitbürger belasten, scheint es dringend erforderlich, klare Aussagen zu machen, deutliche Begrenzungen einzuhalten und bei Nichtbeachtung Konventionalstrafen durchzusetzen.

Schlafentzug über zwei Nächte wie bei der Veranstaltung Schall und Rau(s)ch erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung.

 

Ich bitte um schriftliche Beantwortung dieser Fragen."

 

 

Protokollauszug                32