Sitzung: 27.08.2003 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Frau
Hahn stellt folgende Anfrage:
"Da
nach Beschluss des Ausschusses für Junge Menschen die Region Mitte nicht
besetzt und somit der Stadtvertreterbeschluss zur Regionalisierung der offenen
Jugendarbeit keinen Bestand hat, stelle ich die Frage, ob es innerhalb der
Zuständigkeit des Ausschusses liegt oder ob der Stadtvertreterbeschluss durch
die Stadtvertretung hätte aufgehoben werden müssen? Auch wenn die
Nichtbesetzung eine Übergangslösung darstellt.
Ist
es zulässig, die offene Jugendarbeit im Kulturcafé Aurikelstieg kurzfristig zum
01.09.2003 einzustellen ohne die gesetzlichen Vorgaben der GO §§ 47 f
durchzuführen? Da keine Beteiligung stattgefunden hat, verstößt die Stadt
unstreitig gegen geltendes Recht (lt. GO).
Wie
wird dieser Verfahrensfehler behoben?"
Protokollauszug II