Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Frau Hahn stellt folgende Anfrage:

 

"Da nach Beschluss des Ausschusses für Junge Menschen die Region Mitte nicht besetzt und somit der Stadtvertreterbeschluss zur Regionalisierung der offenen Jugendarbeit keinen Bestand hat, stelle ich die Frage, ob es innerhalb der Zuständigkeit des Ausschusses liegt oder ob der Stadtvertreterbeschluss durch die Stadtvertretung hätte aufgehoben werden müssen? Auch wenn die Nichtbesetzung eine Übergangslösung darstellt.

 

Ist es zulässig, die offene Jugendarbeit im Kulturcafé Aurikelstieg kurzfristig zum 01.09.2003 einzustellen ohne die gesetzlichen Vorgaben der GO §§ 47 f durchzuführen? Da keine Beteiligung stattgefunden hat, verstößt die Stadt unstreitig gegen geltendes Recht (lt. GO).

Wie wird dieser Verfahrensfehler behoben?"

 

 

Protokollauszug                II