Sitzung: 03.09.2003 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Frau
Gattermann berichtet, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Platzwart der
Sportanlage Glashütte einvernehmlich aufgelöst und der Platzwart der
Sportanlage Ochsenzoller Straße nach
Glashütte umgesetzt worden ist. Zur Zeit wird die Betreuung der Ochsenzoller
Straße über alle anderen Platzwarte und den Bauhof sichergestellt, da durch die
Besetzungssperre die Stelle derzeit nicht wieder besetzt werden kann.
Eintracht
Norderstedt ist grundsätzlich daran interessiert, die Pflege der Außenanlage
der Sportanlage Ochsenzoller Straße selbst zu übernehmen, wenn die Stadt
entsprechende Mittel zur Verfügung stellt.
Nach
dem bestehenden Nutzungsvertrag, der frühestens zum 1.1.2005 gekündigt werden
kann, ist die Stadt Norderstedt gegenüber dem 1. SCN verpflichtet, die
Außenanlagen zu pflegen und einen Platzwart zu beschäftigen. Der 1. SCN ist
bereit, einer sofortigen Vertragveränderung zuzustimmen, nach der die Stadt die
Pflege der Außenanlage Dritten übertragen kann.
Ziel
ist, Eintrag Norderstedt befristet für ein Jahr (2004), die Pflege der
Außenanlagen zu übertragen. Als Grundlagen für die Vertragsverhandlungen und die
Festlegung der Höhe des Zuschusses werden derzeit die genauen Kosten für die
Bezuschussung ermittelt und ein Leistungskatalog zusammengestellt. Ein Vertrag
wird nur abgeschlossen, wenn sich die Kosten für die Stadt Norderstedt
reduzieren.
Eine
Beschlussvorlage wird dem Ausschuss für junge Menschen im November vorgelegt.