Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:23 NEIN-Stimmen:12 Enthaltungen:3

Frau Reinders verlässt den Sitzungsraum von 19.58 Uhr bis 20.05 Uhr.

Herr Steffen verlässt den Sitzungsraum von 19.58 Uhr bis 20.06 Uhr.

Frau Plaschnik verlässt den Sitzungsraum von 19.58 Uhr bis 20.07 Uhr.

Frau Reiländer verlässt den Sitzungsraum von 19.58 Uhr bis 20.07 Uhr.

Herr Kühl verlässt den Sitzungsraum von 19.58 Uhr bis 20.07 Uhr.

Frau Hahn verlässt den Sitzungsraum von 20.00 Uhr bis 20.06 Uhr.

Herr Jäger verlässt den Sitzungsraum von 20.07 Uhr bis 20.11 Uhr.

Herr Böttcher verläst den Sitzungsraum von 20.08 Uhr bis 20.09 Uhr.

Herr Krückmann verlässt den Sitzungsraum von 20.08 Uhr bis 20.19 Uhr.

Herr Kahlsdorf verlässt den Sitzungsraum von 20.08 Uhr bis 20.20 Uhr.

Herr Münster verlässt den Sitzungsraum von 20.15 Uhr bis 20.19 Uhr.

Herr Wagner verlässt den Sitzungsraum von 20.15 Uhr bis 20.18 Uhr.

 

Herr Paustenbach beantragt folgende Änderung der Resolution:

 

Am Ende der Punkte 2 und 3 wird jeweils ergänzt:

 

Zu 2.: "Ein starkes Abwälzen der Finanzierung der kommunalen Infrastruktur auf die Lohn- und Einkommensteuerzahler - wie es von Wirtschaftsvertretern gefordert wird, - lehnt die Stadtvertretung ab."

 

Zu 3.: " Die Stadtvertretung lehnt alle "Reformen" der Gewerbesteuer ab, die faktisch auf deren Schwächung oder gar Abschaffung hinauslaufen."

 

Abstimmung über den Ergänzungsantrag: 15 Ja-Stimmen, 23 Neinstimmen - somit abgelehnt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung verabschiedet folgende Resolution an die Mitglieder des Deutschen Bundestages:

 

R e s o l u t i o n

der Stadtvertretung

der Stadt Norderstedt

 

Die deutschen Städte und Gemeinden befinden sich in der tiefsten Finanzkrise seit Bestehen der Bundesrepublik. Ursache hierfür ist einerseits das beispiellose Wegbrechen der kommunalen Einnahmen und andererseits die fortwährende Verlagerung kostenträchtiger Aufgaben auf die Kommunen, ohne dass Bund und Länder dafür eine entsprechende finanzielle Kompensation leisten.

 

Die kommunale Finanzkrise hat sich in den vergangenen Jahren dramatisch zugespitzt, obwohl die deutschen Kommunen seit Anfang der 90er-Jahre einen strikten Konsolidierungskurs verfolgen. Im Jahr 2002 lagen die kommunalen Ausgaben kaum höher als im Jahre 1992 – dies wurde vor allem durch drastische Einschnitte in das kommunale Leistungsangebot sowie eine Reduzierung der kommunalen Investitionen um rund ein Drittel ermöglicht. Dieser herbe Konsolidierungskurs hatte in vielen Kommunen ausgesprochen schmerzhafte Auswirkungen sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die kommunale Wirtschaft.

 

Die Stadtvertretung fordert Bund und Länder dazu auf, entsprechend ihren wiederholten Zusagen eine Gemeindefinanzreform zu beschließen, die die Einnahmen der Kommunen dauerhaft stärkt und verstetigt und sie von den Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit entlastet. Nur so kann verhindert werden, dass der letzte Rest an kommunaler Gestaltungsfähigkeit verloren geht und die im Grundgesetz verankerte kommunale Selbstverwaltung zur Leerformel verkommt.

 

Zu den Vorschlägen der Bundesregierung zur Zukunft der Kommunalfinanzen stellt die Stadtvertretung fest:

 

1.        Das von der Bundesregierung in Aussicht gestellte, aus Sicht der Kommunen höchst unsichere Entlastungsvolumen in Höhe von 3,0 bis 3,5 Mrd. Euro ist, gerade auch vor dem Hintergrund des Vorziehens der nächsten Steuerreformstufe, absolut unzureichend. Angesichts eines kommunalen Haushaltsdefizits in Höhe von 10 Mrd. Euro im Jahre 2003, eines Rückgangs der jährlichen kommunalen Investition um den selben Betrag seit 1992 und in Anbetracht des Einbruchs des jährlichen Gewerbesteueraufkommens um 5 Mrd. Euro können die angekündigten Entlastungen nicht mehr sein als ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Stadtvertretung spricht sich für eine tief greifende Gemeindefinanzreform aus, die den Städten und Gemeinen wieder dauerhaft Gestaltungsspielräume verschafft.

2.        Eine wirtschaftsbezogene Kommunalsteuer mit Hebesatzrecht ist ein zentraler Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung. Nur eine solche Steuer kann die enge Verbindung zwischen Kommune und Wirtschaft sicherstellen.

3.        Die von der Bundesregierung vorgelegten Pläne zur Reform der Gewerbesteuer würden das Gewerbesteueraufkommen weder verstetigen noch stärken. Die vorgesehene Abschaffung der verbliebenen stabilisierenden Elemente führt im Gegenteil dazu, dass die Gewerbesteuer zu einer reinen Gewinnsteuer wird. Sie wird dadurch nicht nur gestaltungs- und konjunkturanfälliger, sondern auch verfassungsrechtlich fragwürdig.

4.        Die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in Verantwortung des Bundes muss zu einer nachhaltigen Entlastung der Kommunen in der von den Koalitionsfraktionen zugesagten Höhe von mehreren Milliarden Euro führen. Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund haben jedoch errechnet, dass die geplanten Gesetze mindestens bis zum Jahr 2007 Mehrbelastungen für die Kommunen mit sich bringen werden. Der Gesetzentwurf zu “Hartz IV” eröffnet dem Bund die Möglichkeit für neue Verschiebebahnhöfe zu Lasten der Kommunen. Das lehnt die Stadtvertretung nachdrücklich ab.

 

Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 23 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.