Sitzung: 30.09.2003 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:23 NEIN-Stimmen:12 Enthaltungen:3
Vorlage: A03/0387
Frau
Reinders verlässt den Sitzungsraum von 19.58 Uhr bis 20.05 Uhr.
Herr
Steffen verlässt den Sitzungsraum von 19.58 Uhr bis 20.06 Uhr.
Frau
Plaschnik verlässt den Sitzungsraum von 19.58 Uhr bis 20.07 Uhr.
Frau
Reiländer verlässt den Sitzungsraum von 19.58 Uhr bis 20.07 Uhr.
Herr
Kühl verlässt den Sitzungsraum von 19.58 Uhr bis 20.07 Uhr.
Frau
Hahn verlässt den Sitzungsraum von 20.00 Uhr bis 20.06 Uhr.
Herr
Jäger verlässt den Sitzungsraum von 20.07 Uhr bis 20.11 Uhr.
Herr
Böttcher verläst den Sitzungsraum von 20.08 Uhr bis 20.09 Uhr.
Herr
Krückmann verlässt den Sitzungsraum von 20.08 Uhr bis 20.19 Uhr.
Herr
Kahlsdorf verlässt den Sitzungsraum von 20.08 Uhr bis 20.20 Uhr.
Herr
Münster verlässt den Sitzungsraum von 20.15 Uhr bis 20.19 Uhr.
Herr
Wagner verlässt den Sitzungsraum von 20.15 Uhr bis 20.18 Uhr.
Herr
Paustenbach beantragt folgende Änderung der Resolution:
Am
Ende der Punkte 2 und 3 wird jeweils ergänzt:
Zu
2.: "Ein starkes Abwälzen der Finanzierung der kommunalen Infrastruktur
auf die Lohn- und Einkommensteuerzahler - wie es von Wirtschaftsvertretern
gefordert wird, - lehnt die Stadtvertretung ab."
Zu
3.: " Die Stadtvertretung lehnt alle "Reformen" der
Gewerbesteuer ab, die faktisch auf deren Schwächung oder gar Abschaffung
hinauslaufen."
Abstimmung
über den Ergänzungsantrag: 15 Ja-Stimmen, 23 Neinstimmen - somit abgelehnt.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung verabschiedet folgende Resolution an die Mitglieder des
Deutschen Bundestages:
R e s o l u t i o n
der Stadtvertretung
der Stadt Norderstedt
Die
deutschen Städte und Gemeinden befinden sich in der tiefsten Finanzkrise seit
Bestehen der Bundesrepublik. Ursache hierfür ist einerseits das beispiellose
Wegbrechen der kommunalen Einnahmen und andererseits die fortwährende
Verlagerung kostenträchtiger Aufgaben auf die Kommunen, ohne dass Bund und
Länder dafür eine entsprechende finanzielle Kompensation leisten.
Die
kommunale Finanzkrise hat sich in den vergangenen Jahren dramatisch zugespitzt,
obwohl die deutschen Kommunen seit Anfang der 90er-Jahre einen strikten Konsolidierungskurs
verfolgen. Im Jahr 2002 lagen die kommunalen Ausgaben kaum höher als im Jahre
1992 – dies wurde vor allem durch drastische Einschnitte in das kommunale
Leistungsangebot sowie eine Reduzierung der kommunalen Investitionen um rund
ein Drittel ermöglicht. Dieser herbe Konsolidierungskurs hatte in vielen
Kommunen ausgesprochen schmerzhafte Auswirkungen sowohl für die Bürgerinnen und
Bürger als auch für die kommunale Wirtschaft.
Die
Stadtvertretung fordert Bund und Länder dazu auf, entsprechend ihren
wiederholten Zusagen eine Gemeindefinanzreform zu beschließen, die die
Einnahmen der Kommunen dauerhaft stärkt und verstetigt und sie von den Kosten
der Langzeitarbeitslosigkeit entlastet. Nur so kann verhindert werden, dass der
letzte Rest an kommunaler Gestaltungsfähigkeit verloren geht und die im
Grundgesetz verankerte kommunale Selbstverwaltung zur Leerformel verkommt.
Zu
den Vorschlägen der Bundesregierung zur Zukunft der Kommunalfinanzen stellt die
Stadtvertretung fest:
1.
Das
von der Bundesregierung in Aussicht gestellte, aus Sicht der Kommunen höchst
unsichere Entlastungsvolumen in Höhe von 3,0 bis 3,5 Mrd. Euro ist, gerade auch
vor dem Hintergrund des Vorziehens der nächsten Steuerreformstufe, absolut
unzureichend. Angesichts eines kommunalen Haushaltsdefizits in Höhe von 10 Mrd.
Euro im Jahre 2003, eines Rückgangs der jährlichen kommunalen Investition um
den selben Betrag seit 1992 und in Anbetracht des Einbruchs des jährlichen
Gewerbesteueraufkommens um 5 Mrd. Euro können die angekündigten Entlastungen
nicht mehr sein als ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Stadtvertretung
spricht sich für eine tief greifende Gemeindefinanzreform aus, die den Städten
und Gemeinen wieder dauerhaft Gestaltungsspielräume verschafft.
2.
Eine
wirtschaftsbezogene Kommunalsteuer mit Hebesatzrecht ist ein zentraler
Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung. Nur eine solche Steuer kann die
enge Verbindung zwischen Kommune und Wirtschaft sicherstellen.
3.
Die
von der Bundesregierung vorgelegten Pläne zur Reform der Gewerbesteuer würden
das Gewerbesteueraufkommen weder verstetigen noch stärken. Die vorgesehene
Abschaffung der verbliebenen stabilisierenden Elemente führt im Gegenteil dazu,
dass die Gewerbesteuer zu einer reinen Gewinnsteuer wird. Sie wird dadurch
nicht nur gestaltungs- und konjunkturanfälliger, sondern auch
verfassungsrechtlich fragwürdig.
4.
Die
Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in Verantwortung des
Bundes muss zu einer nachhaltigen Entlastung der Kommunen in der von den Koalitionsfraktionen
zugesagten Höhe von mehreren Milliarden Euro führen. Der Deutsche Städtetag und
der Deutsche Städte- und Gemeindebund haben jedoch errechnet, dass die
geplanten Gesetze mindestens bis zum Jahr 2007 Mehrbelastungen für die Kommunen
mit sich bringen werden. Der Gesetzentwurf zu “Hartz IV” eröffnet dem Bund die
Möglichkeit für neue Verschiebebahnhöfe zu Lasten der Kommunen. Das lehnt die
Stadtvertretung nachdrücklich ab.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 23 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen
mehrheitlich beschlossen.