Sitzung: 30.09.2003 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:38 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B03/0262
Beschlussvorschlag:
a)
Entscheidung über die Anregungen
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung sowie der eingeschränkten
Beteiligung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange /
Privatpersonen und Unternehmen werden
berücksichtigt
-------
teilweise
berücksichtigt
Punkt
1:
VHH vom 20.06.2003
nicht berücksichtigt
-------
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die
Ausführungen zur Sach- und Rechtslage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, sowie
die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von
dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Aufgrund
des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein
beschließt die Stadtvertretung, den Bebauungsplan Nr. 246 -Norderstedt-,
Gebiet: “Langenharmer Weg / Theodor-Storm-Straße” nördlich Langenharmer Weg,
östlich Flurstück 50/158, südlich Garagenkomplex zur Siedlung “Am
Falkenhorst/Ost”, westlich Gewerbegebiet Stonsdorf, bestehend aus dem Teil A
–Planzeichnung- und dem Teil B –Text- in der zuletzt geänderten Fassung vom
23.07.2003, als Satzung.
Die
Begründung wird in der Fassung der Anlage 3 zu der Vorlage –Stand: 23.07.2003 –
gebilligt.
Der
Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/ Stadtvertreter von der
Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung
noch bei der Abstimmung anwesend :
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 38 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.