Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:38 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Beschlussvorschlag:

 

a) Entscheidung über die Anregungen

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung sowie der eingeschränkten Beteiligung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange / Privatpersonen und Unternehmen werden

 

berücksichtigt

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teilweise berücksichtigt

Punkt 1:

 

VHH                                                                                                    vom 20.06.2003

 

nicht berücksichtigt

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Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b) Satzungsbeschluss

 

Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung, den Bebauungsplan Nr. 246 -Norderstedt-, Gebiet: “Langenharmer Weg / Theodor-Storm-Straße” nördlich Langenharmer Weg, östlich Flurstück 50/158, südlich Garagenkomplex zur Siedlung “Am Falkenhorst/Ost”, westlich Gewerbegebiet Stonsdorf, bestehend aus dem Teil A –Planzeichnung- und dem Teil B –Text- in der zuletzt geänderten Fassung vom 23.07.2003, als Satzung.

 

Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 3 zu der Vorlage –Stand: 23.07.2003 – gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/ Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend :

 

 

Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 38 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.