Sitzung: 28.10.2003 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:39 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B03/0353
Beschlussvorschlag:
Gemäß
Antrag vom 27.05.2002 (siehe Anlage 2) wird die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB für das im Übersichtsplan
umrandete Grundstück östlich Berliner Allee, nördlich Ochsenzoller Straße,
Flurstück 35/13, Flur 15 der Gemarkung Garstedt (siehe Anlage 1) eingeleitet.
Planungsziel
ist, das im Bebauungsplan Nr. 180 – Norderstedt – als öffentliche Grünfläche
(Zweckbestimmung Parkanlage) ausgewiesene Grundstück einer baulichen Nutzung
mit einem drei- bis viergeschossigen Verwaltungs- und Bürogebäude zuzuführen.
Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB bekannt zu machen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter/innen von der
Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die
Vorlage wurde mit 39 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.
Protokollauszug:
Amt 60