Sitzung: 22.10.2003 Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr
Nadolny gibt die folgende Beantwortung einer Anfrage von Herrn Voß vom 24.09.03
zu Protokoll:
Verwahrkonten,
Beantwortung einer Anfrage von Herrn Voß, Sitzung des Ausschusses für Finanzen,
Werke und Wirtschaft , Sitzung am 24.09.03, Punkt 9.6
Herr
Voß hat in der o.g. Sitzung folgende Fragen gestellt:
1.
Wie
viele Verwahrkonten werden von der Stadt Norderstedt geführt?
2.
Für
welchen Zweck?
3.
Auf
welcher Rechtsgrundlage?
4.
Welches
finanzielle Volumen wird jährlich darüber bewegt bzw. wurde in 2002 darüber
bewegt?
1.
Es
gibt derzeit 149 Verwahrkonten bei der Stadt Norderstedt.
2.
Der
Vorlage ist eine Übersicht über die bestehenden Verwahrkonten beigefügt. Beim
Verwahrkonto nimmt die Stadt einen Betrag ein und gibt ihn später weiter.
Daneben gibt es auch noch Vorschusskonten, bei denen die Stadt einen Betrag
zuerst auszahlt und ihn später zurück erhält. Für beide Kontenarten gibt es
keinen Ansatz und beide Kontoarten müssen bei Auflösung wieder auf 0,-- €
abgerechnet sein.
Verwahrkonten werden eingerichtet, wenn
Beträge bei der Stadt eingehen, die weitergeleitet werden müssen (z.B.
Fischereiabgabe), später auf Einnahmehaushaltsstellen (z.B. Bereich Forum) verteilt
werden, aus verschiedenen Haushaltsstellen gesammelt werden, die später
weitergegeben werden ( z.B. Lohnsteuer) oder anfangs nicht zuzuordnen sind
(Irrläufer). Ein Großteil der Verwahrkonten (und Vorschusskonten) sind
eingerichtet für das Sozialamt, weil in diesem Bereich die Leistungen auf Stadt
(30 %) und Kreis (70 %) verteilt werden. Im Haushalt ist nur eine Position,
4100.672000 Erstattungen BSHG (2.350.000 € für 2003) aufgeführt, 30 % der
geschätzten Gesamtausgaben für Sozialhilfe.
3.
Rechtsgrundlage
für die Einrichtung von Verwahr- und Vorschusskonten sind § 12 GemHVO Durchlaufende
Gelder, fremde Mittel und § 28 GemHVO
Vorschüsse, Verwahrgelder , in denen geregelt ist, in welchen Fällen auf die
Veranschlagung von Ansätzen verzichtet und ein Verwahr- oder Vorschusskonto
eingerichtet werden darf.
4.
Das
finanzielle Volumen, das über die Verwahrkonten abgewickelt wird, ist auf Grund
der Natur der Verwahrkonten von Jahr zu Jahr sehr unterschiedlich.