Sitzung: 23.10.2003 Sozialausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Die Anfrage von Rädiker wird von Herrn Hanak wie
folgt beantwortet.
Frage:
Ich bitte um schriftliche, möglichst genaue
Aufschlüsselung der Zahlen über Sozialhilfeempfänger in Norderstedt nach
folgenden Kriterien:
-
Wieviel
davon sind: Kinder, Jugendliche, Alleinerziehende
-
Wieviele
Sozialhilfeempfänger sind arbeitsfähig und damit evtl. von den Änderungen des
sog. Arbeitslosenhilfegeldes II betroffen?
Antwort
Nach dem Stand vom 30.06.2003, es sind nur
Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (also keine Asylbewerber) erfasst.
Sozialhilfehaushalte
gesamt |
1069 |
|
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Personen
im Sozialhilfebezug gesamt |
1977 |
davon |
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Kinder
unter 7 Jahren |
350 |
von
7 – 14 Jahren |
220 |
von
14 – 18 Jahren |
111 |
über
18 J. |
1296 |
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Alleinerziehende
gesamt |
198 |
davon |
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mit
1 Kind |
98 |
mit
2 oder 3 Kindern |
99 |
mit
4 oder mehr Kindern |
5 |
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Personen
in erwerbsfähigem Alter gesamt |
1084 |
davon |
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Vollzeiterwerbstätig |
86 |
Teilzeiterwerbstätig |
163 |
Arbeitslos
mit Arbeitsamtsleistung |
133 |
Arbeitslos
ohne Arbeitsamtsleistung |
225 |
in
Aus- und Fortbildung |
94 |
nicht
erwerbstätig wg. häusl. Bindung |
167 |
nicht
erwerbstätig weil krank, behindert |
216 |
Die Zahl der arbeitslosen Hilfeempfänger ohne
Leistungen des Arbeitsamtes lag zum Auswertungszeitpunkt höher als üblich, da
wegen organisatorischer/personeller Probleme in der Norderstedter
Geschäftsstelle des Arbeitsamtes vermehrt Überbrückungsleistungen bis zur
Bewilligung durch das Arbeitsamt erbracht werden mussten (ca. 50 zusätzliche
Fälle).
Aufgrund der Unwägbarkeiten des laufenden
Gesetzgebungsverfahrens kann nicht abgeschätzt werden, wie viele Personen von
den Änderungen betroffen sein werden.