Beschluss: noch nicht festgelegt

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Die Anfrage von Rädiker wird von Herrn Hanak wie folgt beantwortet.

Frage:

Ich bitte um schriftliche, möglichst genaue Aufschlüsselung der Zahlen über Sozialhilfeempfänger in Norderstedt nach folgenden Kriterien:

-          Wieviel davon sind: Kinder, Jugendliche, Alleinerziehende

-          Wieviele Sozialhilfeempfänger sind arbeitsfähig und damit evtl. von den Änderungen des sog. Arbeitslosenhilfegeldes II betroffen?

Antwort

Nach dem Stand vom 30.06.2003, es sind nur Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (also keine Asylbewerber) erfasst.

Sozialhilfehaushalte gesamt

1069

 

 

Personen im Sozialhilfebezug gesamt

1977

davon

 

Kinder unter 7 Jahren

350

von 7 – 14 Jahren

220

von 14 – 18 Jahren

111

über 18 J.

1296

 

 

Alleinerziehende gesamt

198

davon

 

mit 1 Kind

98

mit 2 oder 3 Kindern

99

mit 4 oder mehr Kindern

5

 

 

Personen in erwerbsfähigem Alter gesamt

1084

davon

 

Vollzeiterwerbstätig

86

Teilzeiterwerbstätig

163

Arbeitslos mit Arbeitsamtsleistung

133

Arbeitslos ohne Arbeitsamtsleistung

225

in Aus- und Fortbildung

94

nicht erwerbstätig wg. häusl. Bindung

167

nicht erwerbstätig weil krank, behindert

216

 

Die Zahl der arbeitslosen Hilfeempfänger ohne Leistungen des Arbeitsamtes lag zum Auswertungszeitpunkt höher als üblich, da wegen organisatorischer/personeller Probleme in der Norderstedter Geschäftsstelle des Arbeitsamtes vermehrt Überbrückungsleistungen bis zur Bewilligung durch das Arbeitsamt erbracht werden mussten (ca. 50 zusätzliche Fälle).

Aufgrund der Unwägbarkeiten des laufenden Gesetzgebungsverfahrens kann nicht abgeschätzt werden, wie viele Personen von den Änderungen betroffen sein werden.