Beschluss: nicht behandelt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Aufhebungssatzung hat ein Bürger darauf hingewiesen, dass in der ortsüblichen Bekanntmachung in der Norderstedter Zeitung der Hinweis nach § 53 (2) LNatSchG fehlte, dass Bedenken und Anregungen bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der zuständigen Naturschutzbehörde (in diesem Fall der Stadt Norderstedt) vorgebracht werden können. Die Überprüfung des veröffentlichen Textes ergab, dass im Text genau dieser Halbsatz fehlte.

 

Durch den fehlenden Halbsatz entspricht das Verfahren nicht den gesetzlichen Anforderungen. Aus diesem Grunde muss die Veröffentlichung wiederholt werden.

 

Der Entwurf der Aufhebungssatzung zur Baumschutzsatzung der Stadt Norderstedt wird deshalb im Zeitraum

vom 16.10.2003 bis zum 17.11.2003

 

wiederholt. In diesem Zeitraum und während zwei weiterer Wochen, d. h. bis zum 02.12.2003, haben die Bürger die Möglichkeit, Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift im Amt vorzubringen.

 

Anschließend werden die eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit, der Naturschutzverbände und der Träger Öffentlicher Belange dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr zur Kenntnis gegeben.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr beschließt über die Behandlung der Anregungen und fasst eine Beschlussempfehlung für die Stadtvertretung.