Sitzung: 30.10.2003 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: nicht behandelt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M03/0412
1. Anfrage Frau Reinders
Wie hoch wäre der Deckungsgrad ohne
Gebührenerhöhung?
Der Deckungsgrad sinkt von 75,1 % auf 72,3 %.
2. Anfrage Herr Paschen
Wie hoch ist der Deckungsgrad, z. B. auf dem
Friedhof Hamburg - Ohlsdorf?
Der Deckungsgrad liegt je nach Jahresabschluss
zwischen 75 % und 80 %.
Die Stadt Hamburg zahlt einen festen Zuschussbetrag
für den öffentlichen Grünanteil auf dem Friedhofsgelände. Dieser wird nach dem
Preissteigerungsindex jeweils jährlich angepasst.
Der Friedhof Garstedt arbeitet zu 100 %
kostendeckend, hier gibt es höhere Gebühren für Nicht-Kirchenmitglieder.
3. Anfrage Frau Hahn
Warum weicht die Prognose 2003 im Fachbereichsbudget
2004/2005 bei den Inneren Verrechnungen so stark vom Ansatz 2003 ab?
In
der Sitzung am 14.03.2001 (TOP 5) wurde dem Ausschuss für Finanzen, Werke und
Wirtschaft ein neues Konzept zum Aufstellungsverfahren des Haushaltes
vorgestellt. Unter dem Stichwort “Einstieg in Budgetwirksamkeit innerer
Verrechnungen” wurden folgende Regelungen getroffen:
“Das Abrechnungsverfahren wird geändert. In 2002
wird in Höhe der Ansätze gebucht. Tatsächliche Abrechnungsbeträge werden zu Beginn
Folgejahr gebucht.”
Entsprechend wurden im Haushaltsjahr 2003 neben den
Ansätzen auch die Ergebnisse der Abrechnung 2002 gebucht.
4. Anfrage Herr Prüfer
Deutliche Ansatz- bzw. Ergebniserhöhung bei den
Telefongebühren der Friedhöfe.
Die Erhöhung des Ansatzes auf der Haushaltsstelle
7500.65000 beruht auf der Erweiterung um den Titel Geschäftsbedürfnisse. So
sind dieser Gruppierung seit 2002 nicht nur die Telefongebühren (früher
Haushaltsstelle 7500.65200) zugeordnet, sondern auch Beschaffun-gen von
Büromaterialien, Fachbücher, Druckerzeugnisse für die Aufwandsdokumentation und
Kurierdienste für die 3 Friedhöfe.
Die Aussage, diese Erhöhungen beziehen sich auf die
Anschaffung von ISDN-Anlagen auf den Friedhöfen, war nicht richtig. Richtig
ist, dass sich die Telefongebühren in den letzten Jahren nicht erhöht haben.
5. Anfrage Frau Hahn
Kann
der Deckungsgrad von 80 % im Fachbereichsbudget der Friedhöfe überhaupt
erreicht werden? Wenn nicht, erbittet sich Frau Hahn eine definitive Aussage in
diese Richtung.
Der
Deckungsgrad von 80 % kann durch Einnahmeerhöhungen, Ausgabensenkungen oder
eine Kombination beider Maßnahmen erreicht werden.
Laut
politischem Beschluss aus dem Jahre 2002 soll der Deckungsgrad ausschließlich
durch Ausgabensenkung erreicht werden. Die hierfür notwendigen
Maßnahmen (nur noch im Personalbereich möglich) sind hinsichtlich ihrer Wirkung
auf das Erscheinungsbild der Friedhöfe sorgfältig zu überprüfen. Den Gremien
werden Vorschläge für einen deutlichen Abbau der Leistungen mit einer
entsprechend dauerhaften Änderung des gewohnten Pflegezustandes vorgelegt.
Die
Erarbeitung dieses Konzeptes (Titel: “Flächendeckender Leistungsabbau auf den
Norderstedter Friedhöfen”) ist in Arbeit, erste Ergebnisse werden im Jahr 2004
präsentiert.
Die Tatsache, dass für die Friedhofsunterhaltung von
jedem Friedhofsnutzer eine Friedhofsunterhaltungsgebühr im Voraus gezahlt wurde
und wird, erfordert auch eine rechtliche Prüfung des Konzeptes, weil eine
Leistung, die schon bezahlt wurde, zukünftig nur noch in einem geringen Maß
erbracht wird.