Beschluss: nicht behandelt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

1. Anfrage Frau Reinders

 

Wie hoch wäre der Deckungsgrad ohne Gebührenerhöhung?

 

Der Deckungsgrad sinkt von 75,1 % auf  72,3 %.

 

 

2. Anfrage Herr Paschen

 

Wie hoch ist der Deckungsgrad, z. B. auf dem Friedhof Hamburg - Ohlsdorf?

 

Der Deckungsgrad liegt je nach Jahresabschluss zwischen 75 % und 80 %.

Die Stadt Hamburg zahlt einen festen Zuschussbetrag für den öffentlichen Grünanteil auf dem Friedhofsgelände. Dieser wird nach dem Preissteigerungsindex jeweils jährlich angepasst.

 

Der Friedhof Garstedt arbeitet zu 100 % kostendeckend, hier gibt es höhere Gebühren für Nicht-Kirchenmitglieder.

 

 

3. Anfrage Frau Hahn

 

Warum weicht die Prognose 2003 im Fachbereichsbudget 2004/2005 bei den Inneren Verrechnungen so stark vom Ansatz 2003 ab?

 

In der Sitzung am 14.03.2001 (TOP 5) wurde dem Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft ein neues Konzept zum Aufstellungsverfahren des Haushaltes vorgestellt. Unter dem Stichwort “Einstieg in Budgetwirksamkeit innerer Verrechnungen” wurden folgende Regelungen getroffen:

“Das Abrechnungsverfahren wird geändert. In 2002 wird in Höhe der Ansätze gebucht. Tatsächliche Abrechnungsbeträge werden zu Beginn Folgejahr gebucht.”

  

Entsprechend wurden im Haushaltsjahr 2003 neben den Ansätzen auch die Ergebnisse der Abrechnung 2002 gebucht.

 

 

4. Anfrage Herr Prüfer

 

Deutliche Ansatz- bzw. Ergebniserhöhung bei den Telefongebühren der Friedhöfe.

 

Die Erhöhung des Ansatzes auf der Haushaltsstelle 7500.65000 beruht auf der Erweiterung um den Titel Geschäftsbedürfnisse. So sind dieser Gruppierung seit 2002 nicht nur die Telefongebühren (früher Haushaltsstelle 7500.65200) zugeordnet, sondern auch Beschaffun-gen von Büromaterialien, Fachbücher, Druckerzeugnisse für die Aufwandsdokumentation und Kurierdienste für die 3 Friedhöfe.

 

Die Aussage, diese Erhöhungen beziehen sich auf die Anschaffung von ISDN-Anlagen auf den Friedhöfen, war nicht richtig. Richtig ist, dass sich die Telefongebühren in den letzten Jahren nicht erhöht haben.

 

 

5. Anfrage Frau Hahn

 

Kann der Deckungsgrad von 80 % im Fachbereichsbudget der Friedhöfe überhaupt erreicht werden? Wenn nicht, erbittet sich Frau Hahn eine definitive Aussage in diese Richtung.

 

Der Deckungsgrad von 80 % kann durch Einnahmeerhöhungen, Ausgabensenkungen oder eine Kombination beider Maßnahmen erreicht werden.

 

Laut politischem Beschluss aus dem Jahre 2002 soll der Deckungsgrad ausschließlich durch Ausgabensenkung erreicht werden. Die hierfür notwendigen Maßnahmen (nur noch im Personalbereich möglich) sind hinsichtlich ihrer Wirkung auf das Erscheinungsbild der Friedhöfe sorgfältig zu überprüfen. Den Gremien werden Vorschläge für einen deutlichen Abbau der Leistungen mit einer entsprechend dauerhaften Änderung des gewohnten Pflegezustandes vorgelegt.

 

Die Erarbeitung dieses Konzeptes (Titel: “Flächendeckender Leistungsabbau auf den Norderstedter Friedhöfen”) ist in Arbeit, erste Ergebnisse werden im Jahr 2004 präsentiert.

 

Die Tatsache, dass für die Friedhofsunterhaltung von jedem Friedhofsnutzer eine Friedhofsunterhaltungsgebühr im Voraus gezahlt wurde und wird, erfordert auch eine rechtliche Prüfung des Konzeptes, weil eine Leistung, die schon bezahlt wurde, zukünftig nur noch in einem geringen Maß erbracht wird.