Sitzung: 30.10.2003 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: nicht behandelt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M03/0389
Die
Verwaltung hat gegenüber dem Bebauungsplanentwurf Poppenbüttel 38 – Erweiterung
Alstertal-Einkaufszentrum Heegbarg - erhebliche Bedenken. Das geplante Vorhaben
zielt vor allem auf die Erweiterung der Verkaufsflächen im Bereich Bekleidung/Schuh- und Lederwaren
um 80 % ab (von 19.260m² VK auf 34.500 m² VK). Mit der Realisierung des
Vorhabens wird die Zentrenstruktur Norderstedts erheblich beeinträchtigt, und
damit sind auch negative Auswirkungen auf die mittelzentrale Bedeutung der
Stadt Norderstedt nicht auszuschließen.
Mit
Schreiben vom 14. August 2003 wurde die Stadt Norderstedt durch die Freie und
Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Wandsbek, Bauamt, Stadtplanungsabteilung, gemäß
§ 4a BauGB beteiligt. Die vorgesehene Frist zur Stellungnahme bis zum 15.
September 2003 wurde auf Bitten der Verwaltung bis zum 6. Oktober 2003
verlängert, um den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
einbeziehen zu können. Da der Sitzungstermin am 02.10.2003 ausfällt und der
nächste Termin der 16.10.2003 ist, ist bereits eine Stellungnahme der
Verwaltung erfolgt.
Beschreibung
des Vorhabens:
Das
Bezirksentlastungszentrum Poppenbüttel besteht aus dem
Alstertal-Einkaufszentrum (AEZ) und dem angeschlossenen Warenhaus am Kritenbarg
mit insgesamt rd. 40.000 m² Einzelhandelsverkaufsfläche (VK) sowie diversen
Gastronomie- und Dienstleistungsangeboten. Östlich der Straße Heegbarg haben
sich größere Bürokomplexe entwickelt, die heute in einem direkten funktionalen
Zusammenhang mit dem AEZ stehen. Zur Sicherung der Position des AEZ und einer
verbesserten Kaufkraftbindung soll das Zentrum erweitert und städtebaulich
attraktiver gestaltet werden, um die ansässigen Betriebe und deren
Arbeitsplätze in ihrer Existenz langfristig sichern zu können.
Durch
den Bebauungsplan sollen Entwicklungsräume für die Erweiterung des AEZ und des
südlich gelegenen Warenhauses um insgesamt 17.150 m² Verkaufsfläche (Erhöhung
der Verkaufsfläche ca. 43 %) geschaffen werden. In der Branche
Bekleidung/Schuhe und Lederwaren ist dabei sogar eine Erhöhung um ca. 80 %
vorgesehen (von 19.260 m² VK auf 34.500 m² VK).
Folgende
bauliche Maßnahmen sind geplant:
¢
Im
Bereich des vorhandenen “Parkhauses Mitte” am Heegbarg wird ein Erweiterungsbau
mit drei Verkaufsgeschossen und aufgesattelten Parkdecks erstellt.
¢
Das
Warenhaus am Kritenbarg soll baulich erweitert und um eine Ebene aufgestockt
werden.
¢
Der
Mehrbedarf von ca. 500 Stellplätzen wird durch 300 neu zu schaffende und 200 in
Realisierung befindliche Stellplätze im Fitness- und Wellnesskomplex am
Heegbarg abgedeckt.
¢
Zwei
neue Platzbereiche mit hoher Aufenthaltsqualität entstehen durch die
Umgestaltung der Straßen- und Freiräume am Heegbarg.
Die
Behörde für Bau und Verkehr, Amt für Stadtentwicklung der Freien und Hansestadt
Hamburg hat ein Verträglichkeitsgutachten in Auftrag gegeben, um die
Auswirkungen des Vorhabens auf das Zentrengefüge Hamburgs und das nördliche
Umland zu prüfen. Der Stadt Norderstedt liegt die Kurzfassung des Gutachtens
vom Juni 2003 vor.
Zu
den in dieser Kurzfassung gemachten Aussagen ist anzumerken:
1.
Bei
der Berechnung der Umsatzumverteilung wurde die Zentrenstruktur Norderstedts
nicht berücksichtigt. Aussagen zu den Auswirkungen auf den Einzelhandel im
südlichen Schleswig-Holstein werden nicht differenziert angegeben. Angaben für
die Zentren Norderstedt-Mitte, Garstedt Herold-Center und das Zentrum
Schmuggelstieg werden nicht gemacht. Hierzu bedarf es noch weiterer Untersuchungen.
2.
–Das
AEZ liegt maximal 30 Minuten Fahrzeit von den o. g. Norderstedter Zentren
entfernt. Daraus ergibt sich eine weitgehende Überschneidung des Einzugsgebiets
der Norderstedter Zentren mit dem des AEZ. Auf Grund der Agglomerationswirkung
der einzelnen Vorhaben im Umfeld des AEZ (hierbei ist zu erwähnen, dass am
Standort dem AEZ gegenüberliegenden OBI-Baumarktes bereits ein Elektrofachmarkt
genehmigt wurde, dessen Verkaufsflächen nicht Teil der vorgesehenen
Erweiterungsfläche des AEZ sind) ist davon auszugehen, dass auch unter
Berücksichtigung der Siedlungsstruktur und Verkehrsinfrastruktur ein größeres
Einzugsgebiet erzielt wird. Das bedeutet eine weitere Ausdehnung des
Einzugsgebiets des AEZ nach Nordwesten hin, d. h. in ein Gebiet hinein, für das
Norderstedt als Mittelzentrum bisher eine Versorgungsfunktion einnimmt.
3.
Auch
die im Gutachten prognostizierte geringe Umsatzumverteilung im Umland kann
gravierende raumordnerische und städtebauliche Auswirkungen auf die
Zentrenstruktur in Norderstedt haben. Während im Gesamtstadtgebiet insgesamt
ca. 13.200 m² Verkaufsfläche (davon ca. 8.550 m² VK im Herold-Center) im
Bereich Bekleidung/Schuhe und Lederwaren zur Verfügung stehen, ist geplant, im
AEZ die vorhandene Verkaufsfläche von ca. 19.260 m² auf 34.500 m² zu erhöhen,
d. h. um 15.240 m² VK.
Es ist zu erwarten, dass unter Berücksichtigung der derzeitigen
Einzelhandelssituation, insbesondere der dramatischen Entwicklung im
Bekleidungseinzelhandel (zweistellige Umsatzrückgänge) und bei der vorgesehenen
Erweiterung des AEZ im Bekleidungssektor um 15.240 m² VK, einzelne Betreiber in
den drei o. g. Zentren in der Fortführung ihres Betriebs massiv gefährdet sind.
Dies bedeutet, dass Betriebsschließungen drohen, die wiederum die Rentabilität
weiterer Nutzungen und Funktionen gefährden würden. Deutliche Einbußen beim
Sortiment Bekleidung würden Norderstedt in seiner Funktion als Mittelzentrum im
Verdichtungsraum und Garstedt als Stadtrandkern 1. Ornung schwächen und somit
auch die Verwirklichung der städtebaulichen Zielvorstellung massiv
beeinträchtigen. Eine im Jahr 1998 in Norderstedt durchgeführte
Haushaltsbefragung hat ergeben, dass in der Branche Bekleidung ca. 8,8 % aller
Norderstedter nach Poppenbüttel zum Einkaufen fahren. Es ist davon auszugehen,
dass sich dieser Anteil bei der Realisierung der geplanten AEZ-Erweiterung
deutlich erhöhen wird.
4.
Darüber
hinaus ist zu erwarten, dass die Kunden angesichts des vorgesehenen großen und
vielfältigen Einkaufsangebots im Bereich AEZ, der neuen Ladenöffnungszeiten und
der vergrößerten Anzahl von Stellplätzen öfter weitere Fahrtstrecken in Kauf
nehmen werden als bisher. Der dadurch hervorgerufene zusätzliche Verkehr ist
mit dem Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung nicht zu vereinbaren.
Daraus
ergibt sich aus Norderstedter Sicht die Anforderung einer
Verträglichkeitsprüfung für die Erweiterung des AEZ, in der die Belange der
Stadt Norderstedt wie oben dargelegt abgearbeitet werden.