Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Frau Gattermann erläutert die Vorlage und bezieht Stellung zu dem Schreiben des Vereins vom 01.11.2003:

 

zu 2. Vorschlag der Verwaltung ist, dass dem Verein ein Zuschuss von max. 50.000,-- €

         gewährt wird.

 

zu 3. Eine verbindliche Zusage der Stadt, dass die Gemeinnützigkeit erhalten bleibt,

         kann nicht erfolgen. Jedoch gibt es eine Aussage des Finanzamtes, dass ein

         Zuschuss der Stadt, der dem ideellen Bereich des Vereins dient, nicht die Gemein-

         nützigkeit einschränkt.

         Somit hat der Vertrag laut Auskunft des Finanzamtes keine Auswirkung auf die

         Gemeinnützigkeit.

 

zu 4. Herr Münch vom Fussballclub Eintracht Norderstedt bittet darum, die Jahreszahl

         zu korrigieren. Dies Hausmeisterwohnung soll somit zum 01.01.2005 an den Verein

         übergeben werden.

         Frau Gattermann teilt mit, dass die Wohnung bisher nicht von einem Platzwart belegt

         war. Die Zahlung eines Ausgleichsbetrages ist nicht möglich

 

 

Die Verwaltung beantwortet hiernach die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Herr Holtfoth bittet darum, eine Option zur automatischen Vertragsverlängerung aufzunehmen.

Frau Gattermann teilt mit, dass dies nicht möglich ist, da es sich bei dieser Vereinbarung nur um einen Teil (Aussenanlagen) der Bewirtschaftung handelt. In den ab 2005 zu fassenden Nutzungsvertrag werden alle Tätigkeiten berücksichtigt.

 

Herr Claßen stellt für die FDP-Fraktion folgenden Antrag:

 

§ 1.1 letzer Absatz   Die Stadt stellt dem Verein ferner eine Grundausstattung an Geräten

und Maschinen zur Pflege und Instandhaltung der Außenanlagen

gemäß Inventarliste (Anlage 2) gegen eine angemessene Gebühr

leihweise für die Vertragsdauer zur Verfügung.

 

§ 3.3                                       Der Verein hat halbjährlich zum 10.07.04 und zum 10.01.05

                                               einen Verwendungsnachweis vorzulegen. Etwaige Überschüsse

                                               sind zu 50 % an die Stadt nach Vertragsende zurückzuzahlen,

                                               50 % verbleiben beim Verein.

 

Frau Gattermann gibt zu Bedenken, dass die Regelung das evtl. Guthaben des Zuschusses zu 50 % beim Verein zu belassen bei einem einjährigen Vertrag, der die Nutzung des Zuschusses regelt nicht möglich ist.

 

Herr Claßen zieht den Antrag zurück.

Die dort gemachten Anmerkungen sollen jedoch bei den weiteren Verhandlungen Berücksichtigung finden.

 

Herr Nicolai bittet zu beachten, dass ausgeschlossen werden muss, dass der Verein die städt. Geräte und Maschinen an andere Nutzer verleiht.

 

Es soll ein Hinweis in § 4, dass spätestens im 3. Quartal 2004 mit den Verhandlungen zur Vertragsverlängerung begonnen wird, aufgenommen werden.

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, mit dem FC Eintracht Norderstedt e.V. einen Vertrag über die Übertragung der Pflege und Instandhaltung aller Außenanlagen sowie der Hausmeistertätigkeiten für die Gebäude der Sportanlage Ochsenzoller Straße mit den genannten Änderungen in der als Anlage 1 zum Protokoll vorliegenden Form zunächst für ein Jahr abzuschließen. Dem Verein wird zur Durchführung aller Pflichten, die sich durch diesen Vertrag ergeben, ein Zuschuss in Höhe von max. 50.000,--(HHst 5500 701100) gewährt. Die sich daraus ergebenen Veränderungen im Haushalt 2004 sind entsprechend vorzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig