Sitzung: 05.11.2003 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B03/0442
Frau
Gattermann erläutert die Vorlage und bezieht Stellung zu dem Schreiben des
Vereins vom 01.11.2003:
zu
2. Vorschlag der Verwaltung ist, dass dem Verein ein Zuschuss von max.
50.000,-- €
gewährt wird.
zu
3. Eine verbindliche Zusage der Stadt, dass die Gemeinnützigkeit erhalten
bleibt,
kann nicht erfolgen. Jedoch gibt es
eine Aussage des Finanzamtes, dass ein
Zuschuss der Stadt, der dem ideellen
Bereich des Vereins dient, nicht die Gemein-
nützigkeit einschränkt.
Somit hat der Vertrag laut Auskunft
des Finanzamtes keine Auswirkung auf die
Gemeinnützigkeit.
zu
4. Herr Münch vom Fussballclub Eintracht Norderstedt bittet darum, die
Jahreszahl
zu korrigieren. Dies
Hausmeisterwohnung soll somit zum 01.01.2005 an den Verein
übergeben werden.
Frau Gattermann teilt mit, dass die
Wohnung bisher nicht von einem Platzwart belegt
war. Die Zahlung eines
Ausgleichsbetrages ist nicht möglich
Die
Verwaltung beantwortet hiernach die Fragen der Ausschussmitglieder.
Herr
Holtfoth bittet darum, eine Option zur automatischen Vertragsverlängerung
aufzunehmen.
Frau
Gattermann teilt mit, dass dies nicht möglich ist, da es sich bei dieser
Vereinbarung nur um einen Teil (Aussenanlagen) der Bewirtschaftung handelt. In
den ab 2005 zu fassenden Nutzungsvertrag werden alle Tätigkeiten
berücksichtigt.
Herr
Claßen stellt für die FDP-Fraktion folgenden Antrag:
§
1.1 letzer Absatz Die Stadt stellt dem
Verein ferner eine Grundausstattung an Geräten
und Maschinen zur Pflege und
Instandhaltung der Außenanlagen
gemäß Inventarliste (Anlage
2) gegen eine angemessene Gebühr
leihweise für die
Vertragsdauer zur Verfügung.
§
3.3 Der Verein hat halbjährlich zum
10.07.04 und zum 10.01.05
einen Verwendungsnachweis
vorzulegen. Etwaige Überschüsse
sind zu 50 % an
die Stadt nach Vertragsende zurückzuzahlen,
50 % verbleiben beim
Verein.
Frau
Gattermann gibt zu Bedenken, dass die Regelung das evtl. Guthaben des
Zuschusses zu 50 % beim Verein zu belassen bei einem einjährigen Vertrag, der
die Nutzung des Zuschusses regelt nicht möglich ist.
Herr
Claßen zieht den Antrag zurück.
Die
dort gemachten Anmerkungen sollen jedoch bei den weiteren Verhandlungen
Berücksichtigung finden.
Herr
Nicolai bittet zu beachten, dass ausgeschlossen werden muss, dass der Verein
die städt. Geräte und Maschinen an andere Nutzer verleiht.
Es
soll ein Hinweis in § 4, dass spätestens im 3. Quartal 2004 mit den
Verhandlungen zur Vertragsverlängerung begonnen wird, aufgenommen werden.
Die
Verwaltung wird aufgefordert, mit dem FC Eintracht Norderstedt e.V. einen
Vertrag über die Übertragung der Pflege und Instandhaltung aller Außenanlagen
sowie der Hausmeistertätigkeiten für die Gebäude der Sportanlage Ochsenzoller
Straße mit den genannten Änderungen in der als Anlage 1 zum Protokoll
vorliegenden Form zunächst für ein Jahr abzuschließen. Dem Verein wird zur
Durchführung aller Pflichten, die sich durch diesen Vertrag ergeben, ein
Zuschuss in Höhe von max. 50.000,--(HHst 5500 701100) gewährt. Die sich daraus
ergebenen Veränderungen im Haushalt 2004 sind entsprechend vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig