Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Struckmann erläutert zunächst die Vorlage.

 

 

Die Stadt Norderstedt beschließt, die Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen nichtstädtischer Träger nach allgemeinen Förderungsrichtlinien gemäß Anlage 1 zur Vorlage B 03/0430 finanziell zu fördern.

 

Die genannten Richtlinien finden auf alle Träger Anwendung, die das Vertragsangebot der Stadt Norderstedt gemäß § 25 Abs. 4 Satz 2 KitaG ablehnen.

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig