Sitzung: 06.11.2003 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M03/0416
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Aufhebungssatzung hat ein
Bürger darauf hingewiesen, dass in der ortsüblichen Bekanntmachung in der
Norderstedter Zeitung der Hinweis nach § 53 (2) LNatSchG fehlte, dass
Bedenken und Anregungen bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der
zuständigen Naturschutzbehörde (in diesem Fall der Stadt Norderstedt) vorgebracht
werden können. Die Überprüfung des veröffentlichen Textes ergab, dass im Text
genau dieser Halbsatz fehlte.
Durch
den fehlenden Halbsatz entspricht das Verfahren nicht den gesetzlichen
Anforderungen. Aus diesem Grunde muss die Veröffentlichung wiederholt werden.
Der
Entwurf der Aufhebungssatzung zur Baumschutzsatzung der Stadt Norderstedt wird
deshalb im Zeitraum
vom 16.10.2003 bis zum
17.11.2003
wiederholt.
In diesem Zeitraum und während zwei weiterer Wochen, d. h. bis zum 02.12.2003,
haben die Bürger die Möglichkeit, Anregungen zum Entwurf schriftlich oder
während der Dienststunden zur Niederschrift im Amt vorzubringen.
Anschließend
werden die eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit, der Naturschutzverbände
und der Träger Öffentlicher Belange dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt
und Verkehr zur Kenntnis gegeben.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr beschließt über die
Behandlung der Anregungen und fasst eine Beschlussempfehlung für die
Stadtvertretung.