Beschluss: noch nicht festgelegt

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Seit 1988 werden die Oberflächengewässer in Norderstedt durch das städtische Umweltlabor auf eine Reihe von Nähr- und Schadstoffen hin untersucht (OFG-Pro­gramm). Ziel ist es, mögliche Gefährdungen für Mensch und Umwelt rechtzeitig zu erkennen und gegebenenfalls schnell und zielgerichtet geeignete Maßnahmen zur Gefahrenab­wehr zu ergreifen.

Am 17.11.1999 war dem Ausschuss für Umweltschutz in der Vorlage M 99/0524 über Grundlagen, Arbeitsinhalte und eine damals anstehende Modifizierung des Unter­suchungs­programms ausführlich berichtet worden. Seitdem werden die Gewässer­untersuchungen nach folgendem Verfahren durchgeführt:

1.     Sämtliche derzeit 446 Messstellen des OFG-Programms werden einmal jährlich beprobt. Damit wird das für eine Beweissicherung von Gewässer­belastungen konzipierte Mess­stellennetz aufrecht erhalten und weiter gepflegt.

2.     Ein reduziertes Messnetz von 94 Messstellen wird als Oberflächengewässer-Monito­ring (OFG-Monitoring) einmal monatlich be­probt und im bewährten Umfang auf physikalische und chemische Parameter hin untersucht. Ausschlaggebend für die Erhöhung der Kontroll­dichte war, dass dadurch die Wahrscheinlichkeit erhöht wird, akute Gewässerver­unreinigungen zu erfassen.

Die Auswahl der Messstellen umfasst vorrangig Einleitungsstellen in die Gewäs­ser (Ober­flächenentwässerung, Gräben, Drainage), da hier die Gefahr einer Ver­unreinigung poten­tiell am größten ist. Verzichtet wurde auf eine monatliche Kon­trolle solcher Einleitungen, die im bisherigen Verlauf des OFG-Programms keine auffälligen Parameterkonzentratio­nen aufwiesen, was zu einer unregel­mäßigen Verteilung der Messpunkte über die jeweili­gen Gewässerabschnitte führt.

3.     An insgesamt 56 ausgewählten Gütemesspunkten, die allesamt auch Bestandteil des Mess­netzes für das OFG-Monitoring sind und somit den entstehenden Zusatz­aufwand minimie­ren, werden vierteljährlich zusätzliche Messungen durch­geführt, die über den Unter­suchungsumfang des OFG-Monitorings hinaus­gehen. Mit deren Hilfe wird der chemische Gewässergüte-Index analog zum Bestim­mungsverfahren des Landes Schleswig-Holstein ermittelt. Die Ergebnisse werden jährlich zusammen gefasst, in Form einer Gewässer­gütekarte anschaulich darge­stel­lt und veröffentlicht.

Dieses Untersuchungsprogramm muss nun aus personellen Gründen erneut ver­än­dert werden. Der dargestellte Untersuchungsumfang konnte nur mit Unterstützung eines für den Labor­bereich abge­stellten Zivildienstleistenden abgearbeitet werden. Die Streichung aller 3 Zivil­dienststellen im Fachbereich Umwelt ab August 2003 lässt keine Kompensation zu und erfor­dert somit weitere Abstriche bei der Anzahl der Untersuchungen. Folgende Veränderungen sind vorgesehen:

1.        Auf die jährliche Beprobung aller 446 Messstellen zur Kontrolle des Messstellen­netzes und zur Beweissicherung muss künftig verzichtet werden. Eine Zustands­kon­trolle aller 446 Messstellen und der entsprechenden Gewässerabschnitte ist damit nicht mehr mög­lich.

2.        Das Oberflächengewässer-Monito­ring (OFG-Monitoring) mit Hilfe des reduzierten Messnet­zes von 94 Messstellen wird künftig mit 9 – 10 Probendurchgängen pro Jahr unter­sucht.

3.        Die vierteljährliche Beprobung von 56 ausgewählten Gütemesspunkten zur Ermitt­lung des chemischen Gewässergüte-Indexes und die Erarbeitung einer Gewässergütekarte wird beibehalten.

Diese Veränderungen stellen einen Kompromiss dar, der in Anbetracht der vorhan­denen Res­sourcen weiterhin Aussagen über die Qualität von Norderstedter Oberflä­chengewässern er­möglicht, allerdings bei einem erhöhten Risiko, vorhandene Gewäs­serverunrei­nigungen nicht oder zu spät zu erkennen.