Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Bosse beantwortet die Fragen des Ausschusses.

 

Beschluss:

a)                        Auf die Durchführung einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 154 - Norderstedt - 1. Änderung wird gemäß § 3 Abs. 1 verzichtet, da sich das Vorhaben nur unwesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete auswirkt.

b)                       Der von der Verwaltung ausgearbeitete Entwurf des B 154 - Norderstedt -.1. Änderung für das Gebiet: Südl. Buschweg/östl. Am Knick - bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung - wird gebilligt. Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 03/0138 (Stand: 25.09.2003) gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 154 - Norderstedt - 1. Änderung sowie die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen des Bebauungsplanentwurfs ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Die Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen